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Sonstige

11/2021

Ersthelfendenkarte

Schnelle Hilfe für alle, die anderen in Not helfen.

Artikelnummer1-019
Seiten2
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Barrierefrei nein
Dateigröße0 B

Wer anderen in Not Erste Hilfe leistet, ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Hilfleistungsunternehmen, Polizei und Feuerwehr geben die Ersthelfendenkarten am Unfallort an Personen (Ersthelfer und Ersthelferinnen) aus, die Erste Hilfe geleistet haben, um sie über ihre Rechte zu informieren. Jedes Einsatzfahrzeug in Hessen sollte immer mit einer Box ausgestattet sein. Eine Box beinhaltet 50 Ersthelfendenkarten.

Wenn Sie Mitglied eines Hilfeleistungsunternehmens, der Polizei oder der Freiwilligen Feuerwehr sind und neue Boxen benötigen, geben Sie bei der Bestellung bitte unbedingt die Institution an, für die Sie die Ersthelfendenkarten nachbestellen.

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