Wann greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?
Versichert sind Personen:
- die einen Angegriffenen persönlich schützen, beispielsweise sich schützend vor ein Kind stellen, das angegriffen wird, und deswegen selbst körperlich angegriffen werden.
- die sich persönlich bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person einsetzen, die eine Straftat begeht. Dieses wäre zum Beispiel der Fall, wenn jemand einen Handtaschenräuber festhält, um ihn der Polizei zu übergeben, dabei stürzt und sich verletzt.
- die einen Menschen aus erheblicher Gefahr für seine Gesundheit retten, z.B. in den See springen, um eine Person vor dem Ertrinken zu bewahren, und sich dabei selbst verletzen.
- die sich beispielsweise nach einem Terrorakt um Verletzte kümmern und das dabei Erlebte psychisch nicht ohne professionelle Hilfe verarbeiten können.