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DGUV Informationen

03/2025

Gut vorbereitet für den Ernstfall! Standards im Umgang mit traumatischen Ereignissen im Betrieb

DGUV Information 206-017

Artikelnummer i 206-017
Seiten 28
Barrierefrei nein

Traumatische Ereignisse – das sind verstörende Ausnahmen von den normalen Geschehnissen des Alltags. Sie passieren selten, sind aber hoch belastend und folgenschwer. Wir denken nicht gern daran, dass schwere Unfälle, Gewalttaten, Angst und Entsetzen in unser Leben und gar in unsere betrieblichen Abläufe einbrechen können. Aber noch schlimmer ist es, im Ernstfall unvorbereitet, hilflos und planlos dazustehen. Neben betrieblichen Maßnahmen zum Umgang mit traumatischen Ereignissen, werden Mindeststandards für die Ausbildung betrieblicher Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer definiert. Ziel dieser Handlungshilfe ist es, Unternehmerinnen und Unternehmern den Umgang mit dem Thema „traumatische Ereignisse bei der Arbeit“ zu erleichtern und einheitliche sowie hohe fachliche Qualitätsstandards für die Erstbetreuung zu beschreiben.

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