Übergriffe auf Einsatzkräfte

Gewalt gegen Rettungskräfte an Silvester

Die Ereignisse in der Silvesternacht haben die Unfallkasse Hessen sehr erschüttert. Auch Einsatzkräfte in Hessen wurden angegriffen. In solchen Fällen greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.

Öffnet eine Lightbox: Ein Mann bedroht ein Notarzt-Team

Bild: © Wolfgang Bellwinkel, DGUV

Weiterhin leistet die Unfallkasse Hessen auch psychologische Hilfe nach traumatischen Ereignissen mit Direktmaßnahmen am Unfalltag, aber auch für die Zeit danach. Informationen zur Psychologischen Einsatznachsorge (PEN) finden Sie hier.

Zur Prävention von Konfliktsituationen wurde im Sachgebiet „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“ des Fachbereichs „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ der DGUV die Informationsschrift DGUV Information 205-027 "Prävention von und Umgang mit Übergriffen auf Einsatzkräfte der Rettungsdienste und der Feuerwehr" erstellt. Diese DGUV Information gibt Hinweise und Tipps wie der Einsatzbetrieb so organisiert werden kann, dass Konfliktsituationen gar nicht erst entstehen bzw. nicht eskalieren. Es geht dabei stets darum Übergriffe von vorne herein zu verhindern bzw. die negativen psychischen und physischen Folgen von Übergriffen bei den Einsatzkräften zu minimieren. In der Schrift ist im Anhang ein Muster-Erfassungsbogen für Übergriffe enthalten.


Hintergrund gesetzliche Unfallversicherung

Die Unfallkassen, darunter vier Feuerwehr-Unfallkassen, und die Berufsgenossenschaften versichern rund 1,5 Millionen Einsatzkräfte der Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen in Deutschland. Der weit überwiegende Teil der Versicherten ist ehrenamtlich tätig. Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem Unfälle im Einsatz. Hierzu zählen auch körperliche Verletzungen und posttraumatische Belastungsstörungen in Folge von Gewalt.

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