1-019 Wer anderen in Not Erste Hilfe leistet, ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Hilfleistungsunternehmen, Polizei und Feuerwehr geben die Ersthelfendenkarten am Unfallort an Per
Die Ereignisse in der Silvesternacht haben die Unfallkasse Hessen sehr erschüttert. Auch Einsatzkräfte in Hessen wurden angegriffen. In solchen Fällen greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.