1-019 Wer anderen in Not Erste Hilfe leistet, ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Hilfleistungsunternehmen, Polizei und Feuerwehr geben die Ersthelfendenkarten am Unfallort an Per
Im Notfall sicher handeln: Die Unfallkasse Hessen unterstützt Betriebe und übernimmt auf Antrag die Kosten für Erste-Hilfe-Lehrgänge in ihren Mitgliedsbetrieben und -einrichtungen. Informationen zu Ih
Die Ereignisse in der Silvesternacht haben die Unfallkasse Hessen sehr erschüttert. Auch Einsatzkräfte in Hessen wurden angegriffen. In solchen Fällen greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.