Am 23. Oktober 2025 haben das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Hessen die Handlungsempfehlung „Musterfeuerwehrhaus Hessen“ vorgestellt. Sie bietet Städten und Gemeinden einen klaren Leitfaden für die Planung, den Bau, die Funktionalität und die Modernisierung von Feuerwehrhäusern und stellt damit einen wichtigen Fortschritt für die Freiwilligen Feuerwehren in Hessen dar.
Die Unfallkasse Hessen (UKH) war an der Planung und Ausgestaltung im Rahmen einer interdisziplinären Arbeitsgruppe beteiligt.
Ein klarer Rahmen – praxisnah umgesetzt
Die Handlungsempfehlung berücksichtigt alle relevanten Normen und Vorschriften, darunter:
- DIN 14092-1 „Feuerwehrhäuser – Teil 1: Planungsgrundlagen“: Für die Einhaltung wesentlicher Anforderungen an Flächenbedarf, funktionale Gliederung, Sicherheitsaspekte und technische Ausstattung sowie die Berücksichtigung der technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
- DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“: Zentrale Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Einsatzkräfte, zu Hygieneanforderungen und Sicherheitsstandards.
Damit verbindet die Handlungsempfehlung rechtliche Sicherheit mit praktischer Umsetzbarkeit – immer mit dem Ziel, den Schutz der Einsatzkräfte zu verbessern.