Zukunftssichere Feuerwehrstandorte

Handlungsempfehlung „Musterfeuerwehrhaus Hessen“ veröffentlicht

Mit der neuen Handlungsempfehlung erhalten Städte, Gemeinden und Feuerwehren einen umfassenden, praxisnahen Leitfaden für die Planung, den Bau und die Modernisierung von Feuerwehrhäusern. Die Empfehlung verbindet aktuelle Normen mit Erfahrungen aus dem Einsatzalltag – für mehr Sicherheit, Funktionalität und Gesundheitsschutz der Einsatzkräfte in Hessen.

Handlungsempfehlung „Musterfeuerwehrhaus Hessen“

Am 23. Oktober 2025 haben das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Hessen die Handlungsempfehlung „Musterfeuerwehrhaus Hessen“ vorgestellt. Sie bietet Städten und Gemeinden einen klaren Leitfaden für die Planung, den Bau, die Funktionalität und die Modernisierung von Feuerwehrhäusern und stellt damit einen wichtigen Fortschritt für die Freiwilligen Feuerwehren in Hessen dar.

Die Unfallkasse Hessen (UKH) war an der Planung und Ausgestaltung im Rahmen einer interdisziplinären Arbeitsgruppe beteiligt.

Ein klarer Rahmen – praxisnah umgesetzt

Die Handlungsempfehlung berücksichtigt alle relevanten Normen und Vorschriften, darunter:

  • DIN 14092-1 „Feuerwehrhäuser – Teil 1: Planungsgrundlagen“: Für die Einhaltung wesentlicher Anforderungen an Flächenbedarf, funktionale Gliederung, Sicherheitsaspekte und technische Ausstattung sowie die Berücksichtigung der technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
  • DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“: Zentrale Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Einsatzkräfte, zu Hygieneanforderungen und Sicherheitsstandards.

Damit verbindet die Handlungsempfehlung rechtliche Sicherheit mit praktischer Umsetzbarkeit – immer mit dem Ziel, den Schutz der Einsatzkräfte zu verbessern.

Praxisgerechte Lösungen

Die Handlungsempfehlung zeigt nicht nur „was“, sondern vor allem „wie“: mit konkreten Beispielen und umsetzbaren Vorgaben aus der täglichen Feuerwehrpraxis. Dazu gehören unter anderem:

  • Mindestdimensionierung: Beispielhafte Lösungen für Feuerwehrhäuser mit 1–4 Stellplätzen. Praxisnahe Orientierung anhand der Fahrzeugstellplätze, der Anzahl der Einsatzkräfte sowie der erforderlichen Alarmparkplätze. Grundlage hierfür sind die Gefährdungseinstufung der Kommunen, die daraus resultierenden Schutzziele sowie die Vorgaben der Feuerwehr-Organisationsverordnung (FwOV).
  • Durchdachtes Raumkonzept mit Schwarz-Weiß-Trennung: Die klare Trennung zwischen Fahrzeughalle (Schwarzbereich) und Umkleiden (Weißbereich) verhindert Kontaminationsverschleppung. Wasch- und Duschräume dienen als Schleuse – wichtig für Hygiene, Gesundheit und Sicherheit.
  • Optimierte Fahrzeughallentore: Obwohl die Norm eine Mindestbreite von 3,6 m vorsieht, empfiehlt die Handlungsempfehlung aufgrund von Unfallanalysen eine Breite von ca. 4 m. Ein weiterer Vorteil: Tore mit 4 m Breite sind häufig kostengünstiger als Modelle mit 3,6 m.

Die Unfallkasse Hessen (UKH) hat die inhaltliche Ausgestaltung begleitet und ihre Expertise zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Prävention eingebracht. Sebastian Ackermann, langjährig erfahrene Aufsichtsperson und aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, war als Mitglied der fachübergreifenden Arbeitsgruppe an der Gestaltung und Konkretisierung der Handlungsempfehlung beteiligt.

Warum die Handlungsempfehlung wichtig ist

Die UKH befürwortet die Handlungsempfehlung und arbeitet bei der Einhaltung und Umsetzung der Vorgaben eng mit den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren sowie den Verantwortlichen der Städte und Gemeinden zusammen.

Die konsequente Umsetzung der Handlungsempfehlung sowie der darin enthaltenen Normen, Vorschriften und praxisnahen Empfehlungen ermöglicht einen optimalen Gesundheitsschutz und die bestmögliche Prävention von Unfallgefahren im und rund um das Feuerwehrhaus.

Die UKH unterstützt und prüft die Feuerwehrstandorte regelmäßig im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht und setzt sich kontinuierlich für die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren in Hessen ein.

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