Verkehrswege, Stellflächen und Funktionsbereiche müssen den Vorschriften entsprechen. Gar nicht so einfach, wenn der Grundriss schon ziemlich ausgereizt ist.
Wichtig: Unbedingt auf Sicherheit achten!
- Fluchtwege: Rein manuelle Schiebetüren sind auf Hauptfluchtwegen nicht erlaubt, da sie im Notfall den schnellen Austritt behindern könnten. Hier ist eine Abwägung nötig: mehr Verkehrsfläche vs. möglicher Zeitverlust beim Öffnen.
- Technik: Schiebetüren dürfen nicht pendeln. Die Türflügel müssen sicher geführt sein.
Unsere Einschätzung als UKH: Wir sehen den Gewinn an Verkehrsfläche als Vorteil. Es muss jedoch klar erkennbar sein, in welche Richtung die Tür geöffnet werden muss.
Schiebetür als Brandschutztür
Schiebetüren als Brandschutzlösung
Wenn die Schiebetür gleichzeitig als Brandschutztür dienen soll, gilt:
- Selbstschließend: Tür muss automatisch schließen, um Rauch und Feuer aufzuhalten.
- Kopplung an Brandmeldeanlage: Damit sie im Alarmfall von selbst zufällt.
- Automatische Schiebetüren: Nur erlaubt, wenn sie bei Stromausfall selbsttätig öffnen oder eine manuelle Öffnung (Break-Out) möglich ist und sie den Technischen Baubestimmungen für Rettungswege entsprechen.