In Abstimmung mit dem zuständigem Referat des Hessischen Innenministeriums und dem Technischen Prüfdienst Hessen findet die neue Normenreihe in Hessen ausschließlich Anwendung bei Bauvorhaben von Feuerwehrhäusern, deren Planung nach dem 01. Juni 2024 begonnen werden. Laufende Planungen und Bauausführungen von Feuerwehrhäusern in Hessen können unter Berücksichtigung der Vorgaben der „alten“ DIN 14092 (Stand April 2012) abgeschlossen werden. Den Kommunen steht es natürlich im Einzelfall frei, die Vorgaben der neuen Normenreihe DIN 14092 (Juni 2024) in laufenden Planungsprozessen von Feuerwehrhäusern zu integrieren und damit den aktuellen Stand der Regelwerke zu berücksichtigen.
Änderung in DIN-Normenreihe 14092
„Feuerwehrhäuser“
Die neue DIN-Normenreihe 14092 „Feuerwehrhäuser“ besteht aus den Teilen:
- DIN 14092 -1: Feuerwehrhäuser, Teil 1 – Planungsgrundlagen,
- DIN 14092 -1: Feuerwehrhäuser, Teil 3 – Feuerwehrübungsturm
- DIN 14092 -1: Feuerwehrhäuser, Teil 7 – Werkstätten.
Die darin enthaltenen Planungsgrundlagen sollen es Architekten, Planern, Feuerwehren und Verwaltungen ermöglichen, Feuerwehrhäuser funktionsgerecht und bedarfsorientiert zu erstellen. Eine Überarbeitung der alten DIN-Normenreihe 14092 „Feuerwehrhäuser“ (Stand April 2012) war notwendig geworden, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten anzupassen.