Eine geeignete Warnmaßnahme bei Gefährdungen durch den Straßenverkehr ist im Sinne des § 17 (3) UVV "Feuerwehren" (GUV-V C 53) z. B. das Tragen von Feuerwehrschutzjacken und -hosen, die die Anforderungen nach DIN EN 469:2007 Anhang B erfüllen.
Ortsveränderliche Personenschutzeinrichtungen mit erweiterten Schutzfunktionen sind zum Schutz gegen elektrischen Schlag bei Feuerwehren für bestimmte Situationen gefordert und werden dort entsprechend eingesetzt. Hier finden Sie…
Der Notfalleinsatz von Feuerwehren mit Gasmessgeräten ist oft unvorhersehbar und zeitkritisch. Dabei bleibt in der Praxis keine Zeit für den Anzeigetest mit der Aufgabe von Prüfgas vor dem Einsatz.