Zeit für eine erste Zwischenbilanz: Wie wird die Empfehlung in der Praxis genutzt, und welchen Mehrwert bietet sie Kommunen, Feuerwehren und Planungsverantwortlichen?
Warum ist Handlungsempfehlung für uns als UKH so wertvoll?
Die Handlungsempfehlung hilft dabei, zentrale Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit bereits frühzeitig in die Planung einzubeziehen. Dazu zählen nicht nur ausreichend große Stellplätze, die Vermeidung gefährlicher Kreuzungswege und die Einhaltung der DIN 14092 sowie der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“.
Ebenso wichtig sind ein durchdachtes Schwarz-Weiß-Konzept zur Trennung kontaminierter und sauberer Bereiche, ausreichend Duschen und Toiletten sowie sichere und sinnvoll angelegte Alarmwege. Die Handlungsempfehlung beschreibt deshalb nicht nur, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, sondern zeigt anhand konkreter Beispiele, wie sich diese umsetzen lassen.
Auch bei Beratungsanfragen bietet sie eine verlässliche gemeinsame Grundlage, um Neu-, Um- und Erweiterungsbauten vor Ort zu beurteilen. Beispielhafte Lösungen für Feuerwehrhäuser mit einem bis vier Stellplätzen decken dabei einen großen Teil der kommunalen Bauvorhaben ab.
Wie kommt die Handlungsempfehlung in den Kommunen an?
Darüber haben wir mit Patrick Meik gesprochen. Er arbeitet im Referat Brandschutz, Einsatz und Förderwesen der Abteilung Brand- und Katastrophenschutz, Heimatschutz und Krisenmanagement des Hessischen Innenministeriums und bearbeitet Anträge nach der Brandschutzförderrichtlinie. Bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben spielt unter anderem eine Rolle, ob die Vorgaben der DIN 14092 eingehalten werden.
Im Interview erläutert er, ob die Handlungsempfehlung bereits in Förderanträgen erkennbar ist, wie sie die Antragsbearbeitung unterstützt und welche Rückmeldungen aus den Kommunen vorliegen.