Herr Meik, sind bei Ihnen bereits Anträge eingegangen, bei denen erkennbar ist, dass die Handlungshilfe in der Planung zugrunde gelegt wurde?
Es sind bereits Anträge eingegangen, bei denen erkennbar ist, dass die Handlungsempfehlung „Musterfeuerwehrhaus Hessen“ in der Planung berücksichtigt wurde.
Darüber hinaus erreichen uns telefonische Anfragen aus ganz Hessen, bei denen deutlich wird, dass die Handlungsempfehlung als Orientierungshilfe herangezogen wird. Das Interesse ist dabei nicht nur auf Hessen beschränkt ist: Es gab bereits Rückmeldungen und Anfragen aus anderen Bundesländern sowie vereinzelt auch aus dem europäischen bzw. internationalen Raum. Das zeigt, dass die Handlungsempfehlung offenbar einen Bedarf aufgreift, der über die Landesgrenzen hinaus besteht und Hessen insofern eine Vorreiterrolle einnimmt.
Die Handlungsempfehlung gibt den Verantwortlichen in den Kommunen sowie den beauftragten Planern eine praxisnahe Grundlage an die Hand und hilft dabei, wesentliche Anforderungen frühzeitig mitzudenken. Bei einzelnen Projekten ist erkennbar, dass sich die Verantwortlichen vor Ort sehr eng an den dargestellten Empfehlungen und Beispielplanungen orientiert haben. Gerade in einer frühen Planungsphase kann dies dazu beitragen, spätere Anpassungen zu vermeiden und die Abstimmung im Förderverfahren zu erleichtern.