Letzte Änderung: 24. März 2024

Überwachung von Feuerwehrhäusern und Unterstützung beim sicheren Betrieb

Arbeitsstätte „sicheres Feuerwehrhaus“

Feuerwehrdienst unterscheidet sich grundlegend von anderen Tätigkeiten in einer Kommune. Zum einen sind die „Beschäftigten“ der Freiwilligen Feuerwehr in der Regel Ehrenamtliche, zum anderen sind mit dem Einsatzdienst sehr hohe physische und psychische Belastungen verbunden. Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Feuerwehrangehörigen auch im Feuerwehrhaus sicherzustellen, arbeitet die Unfallkasse Hessen (UKH) eng mit dem hessischen Innenministerium, dem Landesfeuerwehrverband, der Brandschutzaufsicht und dem Technischen Prüfdienst Hessen zusammen.

Passt das Fahrzeug in die Fahrzeughalle? Unter "Medien" finden Sie den Stellplatzrechner.  Bild: © Tobias Arhelger, Adobe Stock

Überwachungspflicht und Besichtigung von Feuerwehrhäusern

Um den Feuerwehren bei der Beurteilung der Stellplatzsituation zu helfen, finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Beurteilungshilfe.

Im Rahmen der Überwachungspflicht und als Unterstützung für die Kommunen werden die rund 2.500 hessischen Feuerwehrhäuser in einem fünfjährigen Turnus besichtigt. Diese Aufgabe nimmt seit 2004 der Technische Prüfdienst Hessen (TPH) wahr, der gemeinsam von Land Hessen (60 %) und UKH (40 %) beauftragt und finanziert wird.

Die Interessen der beiden Auftraggeber sind aber durchaus unterschiedlich:

  1. Das Land Hessen muss auf Grundlage des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes einen funktionierenden Brandschutz sicherstellen. Federführend sind das Brandschutzreferat des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) sowie die Brandschutzaufsicht der Regierungspräsidien und Landkreise.
  2. Die UKH hat als gesetzliche Unfallversicherung naturgemäß ein großes Interesse daran, Unfälle mit Personenschaden zu verhüten.

Einfluss auf die Sicherheit und die Gesundheit der Feuerwehrangehörigen und auf die Einsatzbereitschaft haben aus Sicht der UKH z. B.:

Vor allem die Bereiche, die bei einem Alarm passiert und genutzt werden, müssen besondere Anforderungen erfüllen.

Der Revisionsbericht ist auch eine Grundlage für die Prüfung von Förderanträgen beim Hessischen Ministerium des Inneren und Sport und zur Anschaffung neuer Fahrzeuge. Um den Feuerwehren bei der Beurteilung der Stellplatzsituation zu helfen, finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Berechnungshilfe.

Mithilfe der Checkliste „Sicherheit im Feuerwehrhaus" kann jede Kommune vor Ort mögliche Mängel in den eigenen Feuerwehrhäusern aufspüren. Die UKH berät die Kommunen und die Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehren gerne bei Fragen, die sich aus dem Betrieb und bei der Planung von Neu- oder Umbauten an Feuerwehrhäusern ergeben. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Ansprechperson.

Gesetzliche Grundlagen

Für den Stand der Technik und den sicheren Betrieb von Feuerwehrhäusern ist die Kommune als Trägerin der Feuerwehr verantwortlich. Zum Schutz der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute gelten die in staatlichem Recht bestimmten Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung, die Unfallverhütungsvorschriften und die DIN-Norm 14092 „Feuerwehrhäuser (DGUV Vorschrift 49 §12 i.V.m DGUV Vorschrift 1 §2).

Quellenhinweis:

Dieser Beitrag ist die Adaption eines Artikels von Detlef Garz (Leiter des Sachgebiets Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen der DGUV) und Tim Pelzl (Leiter des Fachbereichs Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der DGUV.

Häufige Fragen

Unfallversicherungsschutz besteht im Rahmen der Selbsthilfe auch bei Bauarbeiten an Feuerwehrhäusern, wenn die Kommune diese beauftragt und finanziert (organisatorische Verantwortung). Die hierbei eintretenden Unfälle gelten als Arbeitsunfälle im Sinne des Sozialgesetzbuches VII.

Voraussetzungen hierfür sind, dass die Beteiligten ihre Tätigkeit ehrenamtlich und unentgeltlich ausüben, dass die Arbeiten im Rahmen eines ordnungsgemäß angesetzten und durchgeführten Feuerwehrdienstes (Arbeits- und Werkstättendienst) erfolgen und diese auch vom Träger des Brandschutzes ausdrücklich genehmigt sind. Fördernde Mitglieder bzw. andere Personen, die nicht der Freiwilligen Feuerwehr angehören, aber ebenfalls an den Baumaßnahmen teilnehmen, sind hierbei nicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII unfallversichert.

Für diese Personen besteht Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, wenn sie im Auftrag der jeweiligen Kommune tätig werden. Anspruch auf Mehrleistungen neben den normalen Regelleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hat diese Personengruppe jedoch nicht.

Bei der Übertragung von Aufgaben auf Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und Helfer*innen ist deren Befähigung für die Aufgabenerfüllung hinsichtlich der für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen zu berücksichtigen (Auswahlverantwortung des Trägers des Brandschutzes nach § 7 UVV GUV-V A 1). Wir empfehlen daher die Beauftragung einer Fachfirma, unter deren Anleitung die Feuerwehrangehörigen und ehrenamtlichen Bürger ausgewählte Aufgaben und Zuarbeiten durchführen. Einfache Arbeiten (z. B. Malerarbeiten) können dagegen von fachkundigem Personal in Eigenregie übernommen werden.

Weitere Medien

  • Detailseite: UKH Broschüre – Die Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst

    UKH Broschüre

    Die Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst

    Ein Leitfaden

  • Detailseite: Sonstige – Stellplatzrechner

    Sonstige

    Stellplatzrechner

    Freiwillige Feuerwehr

  • Detailseite: Öffentliche Bekanntmachungen – Die neue DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ tritt in Kraft

    Öffentliche Bekanntmachungen

    Die neue DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ tritt in Kraft

    Bekanntmachung der UKH

  • Detailseite: DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

    DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze

    Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

    DGUV Vorschrift 4

  • Detailseite: DGUV Informationen – Sicherheit im Feuerwehrhaus

    DGUV Informationen

    Sicherheit im Feuerwehrhaus

    DGUV Information 205-008

  • Detailseite: DGUV Informationen – Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr

    DGUV Informationen

    Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr

    DGUV Information 205-035

  • Detailseite: Unterweisungsmaterial – Sicherheit im Feuerwehrhaus

    Unterweisungsmaterial

    Sicherheit im Feuerwehrhaus

    Mustervortrag

  • Detailseite: Unterweisungsmaterial – Unfallverhütungsvorschrift 49 Feuerwehren

    Unterweisungsmaterial

    Unfallverhütungsvorschrift 49 Feuerwehren

    Mustervortrag

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