Überwachungspflicht und Besichtigung von Feuerwehrhäusern
Um den Feuerwehren bei der Beurteilung der Stellplatzsituation zu helfen, finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Beurteilungshilfe.
Im Rahmen der Überwachungspflicht und als Unterstützung für die Kommunen werden die rund 2.500 hessischen Feuerwehrhäuser in einem fünfjährigen Turnus besichtigt. Diese Aufgabe nimmt seit 2004 der Technische Prüfdienst Hessen (TPH) wahr, der gemeinsam von Land Hessen (60 %) und UKH (40 %) beauftragt und finanziert wird.
Die Interessen der beiden Auftraggeber sind aber durchaus unterschiedlich:
- Das Land Hessen muss auf Grundlage des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes einen funktionierenden Brandschutz sicherstellen. Federführend sind das Brandschutzreferat des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) sowie die Brandschutzaufsicht der Regierungspräsidien und Landkreise.
- Die UKH hat als gesetzliche Unfallversicherung naturgemäß ein großes Interesse daran, Unfälle mit Personenschaden zu verhüten.