Der Aufenthalt auf der Ladefläche während der Fahrt birgt ein hohes Unfallrisiko. Aus diesem Grund rät die UKH dringend von einem Aufenthalt auf der Ladefläche während der Fahrt ab.
Für die Schlauchverlegung über lange Wegstrecken, gibt es inzwischen technische Lösungen, die ein deutlich weniger unfallträchtiges Vorgehen ermöglichen. Beispielsweise gibt es entsprechende Rollcontainer, die auf dem Fahrzeug befestigt werden und dann nur noch durch Einsatzkräfte, die neben/hinter dem Fahrzeug laufend die Schläuche auslegen.
So kann, insbesondere auf unbefestigten Wegen, die Unfallgefahr erheblich minimiert werden.
Rechtsquelle hierfür ist die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“:
§13 Geräte, Ausrüstungen und Feuerwehrfahrzeuge
(5) Feuerwehrfahrzeuge müssen so ausgewählt werden und ausgerüstet sein, dass beim Verladen, Transport und Entladen der Geräte Gefährdungen für Feuerwehrangehörige, insbesondere unter Einsatzbedingungen, vermieden werden.
Die Feuerwehrfahrzeuge sind so zu gestalten, dass ein Mitfahren von Feuerwehrangehörigen außerhalb der Mannschaftskabine, z.B. bei der Schlauchverlegung aus fahrenden Feuerwehrfahrzeugen, auf Standplätzen oder Ladeflächen nicht notwendig ist. Zu Überwachungs- oder Kontrollzwecken sind technische Lösungen, wie z.B. Kamerasysteme zu bevorzugen.
Die DGUV Vorschrift 70 bzw. 71 „Fahrzeuge“ und die DGUV Information 205-010 „Sicherheit im Feuerwehrdienst“ enthalten zusätzliche Anforderungen zur sicheren Gestaltung von Feuerwehrfahrzeugen.