Auswahl der Motorsägenführer*innen
Für die Auswahl der Personen, die eine Motorsäge führen dürfen, ist die Leitung der Feuerwehr verantwortlich. Sie beurteilt auch die körperliche und fachliche Eignung. Falls Zweifel an der körperlichen und/oder geistigen Eignung bestehen, sollte eine ärztliche Expertise hinzugezogen werden. Jugendarbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz sind zu beachten.
Fachliche Eignung
Sie umfasst:
- Kenntnisse über Funktion der Motorsäge und Arbeiten mit diesem Werkzeug
- Absolvierung praktischer Übungen unter Anleitung Fachkundiger
- Kenntnisse über Unfallgefahren und Sicherheitsbestimmungen
Die erforderliche fachliche Eignung kann durch eine Berufsausbildung, z. B. zum/zur Forstwirt*in oder Landschaftsgärtner*in oder durch Qualifizierungsmaßnahmen, z. B. nach der DGUV Information 214-059 „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“, erworben werden.