Erklärung zur Barrierefreiheit der Molli-und-Walli-App

Die Unfallkasse Hessen ist bemüht, ihre Internetseite und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Molli-und-Walli-App ist in Teilbereichen barrierefrei

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: August 2022) gilt für die aktuell im App Store und bei Google Play bereitgestellte Version der Molli-und-Walli-App. Bei der App handelt es sich um eine Anwendung mit Lernspielen speziell für Vorschulkinder. Bei der Entwicklung der Lernspiele wurde auf einfache Bedienbarkeit, Verständlichkeit der Informationen, Leserlichkeit von Texten, ausreichende Schriftgrößen, kontrastreiche Darstellung und leichte, kindgerechte Sprache geachtet.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Eine barrierefreie Umsetzung der interaktiven Lernspiele ist nicht möglich
  • Die Informationen und Inhalte werden nicht in Gebärdensprache bereitgestellt

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Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Molli-und-Walli-App aufgefallen?

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Unfallkasse Hessen
Kommunikation
Leonardo-da-Vinci-Allee 20
60486 Frankfurt am Main
Servicetelefon: 069 29972-440, (montags bis freitags von 7:30-18 Uhr)
Fax: 069 29972-133
E-Mail: ukh[at]ukh.de

Schlichtungsverfahren über die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle „Barrierefreie Informationstechnik“

Wenn nach Ihrem Feedback zu Barrieren auf der Internetseite oder in mobilen Anwendungen an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Bei der Landesbeauftragten für barrierefreie IT gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes zu lösen. Ziel ist es dann, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Alle Informationen sind auch im Flyer der Schlichtungsstelle zusammengefasst.


Stabsstelle LBIT – Landeskompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Sekretariat LBIT: +49 641 303-2902
Fax: +49 611 32764-4036
E-Mail: LBIT[at]rpgi.hessen.de

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