
Merkblätter
03/2019
Arbeitsschutzkoordinator*innen
Mögliche Tätigkeitsfelder
Artikelnummer | 1-061 |
Seiten | 4 |
Dateiformat | |
Barrierefrei | nein |
Dateigröße | 336 KB |
„Arbeitsschutzkoordinator*in“ – alternativ auch „zentrale*r Beauftragte*r für Arbeitsschutz“ oder „Systembeauftragte*r für Arbeitsschutz“ ist kein feststehender Begriff und wird auch von keinem Gesetz ausdrücklich gefordert. In der Praxis ist diese Aufgabe jedoch bedeutsam, weil die verbindlichen Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit fortschreitend dereguliert werden.