Letzte Änderung: 13. April 2024

Warum Unterweisungen so wichtig sind

Unterweisungen helfen Gefahren zu vermeiden

Beschäftigte können nur Gefahren vermeiden und bewältigen, wenn sie diese auch kennen. Deshalb müssen alle Beschäftigten, die gefährliche Arbeiten ausführen, nicht nur regelmäßig (mindestens einmal jährlich), sondern zusätzlich auch zielgerichtet auf besondere Gefahren oder mögliche gefährliche Situationen unterwiesen werden. Die Verantwortung dafür tragen die Vorgesetzten. Bleiben die Unterweisungen aus, können die Vorgesetzten nach Unfällen haftbar gemacht werden. Zwischen der Qualität der betrieblichen Unterweisung und dem Unfallgeschehen besteht ein enger Zusammenhang.

Neue Aufgabenbereiche erfordern neue Unterweisungen.  Bild: © GRVBE-Fotografie (Erik Schwarzer)

Ein grundlegendes Instrument, um alle im Betrieb für Notfälle vorzubereiten, ist die regelmäßige Unterweisung. Zu den grundlegenden Pflichten der Unternehmer*innen im Arbeitsschutz gehören die auf den Gefährdungsbeurteilungen basierenden regelmäßigen Unterweisungen. Unterweisungen sollen auf den Arbeitsplatz ausgerichtet und an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein.

Wann Unterweisungen durchgeführt werden müssen:

  • bei Einstellung vor Aufnahme der Tätigkeit
  • bei Veränderungen im Aufgabenbereich
  • bei Einführung neuer Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe oder neuer Technologien
  • bei wechselnden Gefährdungssituationen
  • nach Unfällen oder Störfällen

Eine regelmäßige Wiederholung zur Auffrischung der Informationen ist nicht nur vorgeschrieben sondern auch sinnvoll und notwendig.

Die Anlässe sind verbindlich festgelegt und die Inhalte ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Der Gesetzgeber lässt allerdings offen, in welcher Form und mit welcher Methode die Unterweisungen ausgeführt werden können. So wird die Entscheidung über den Ablauf insbesondere den Vorgesetzten im Unternehmen überlassen. Zahlreiche Faktoren nehmen Einfluss auf die Qualität von Unterweisungen. Von den organisatorischen Rahmenbedingungen über die gute Vorbereitung der Unterweisenden bis hin zu einer Erfolgskontrolle.

Jede Unterweisung wird dokumentiert.

Die richtige Arten der Unterweisung wählen

Unterweisungen können allgemein, arbeitsplatzbezogen, tätigkeitsbezogen, störfallbezogen oder stoffbezogen sein.

Inhalte einer allgemeinen Unterweisung können sein:

  • Welche Zuständigkeiten und Pflichten haben Arbeitsschutzexpert*innen im Betrieb?
  • Wie ist das betriebliche Rettungswesen und die Erste Hilfe geregelt?
  • Welche Pflichten haben Vorgesetzte und Beschäftigte laut Unfallverhütungsvorschriften?
  • Aufklärung über betriebliche Brandschutzmaßnahmen
  • Lage der Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge
  • allgemeine Verhaltensregeln und Beschäftigungsverbote
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen, wie Warnhinweise und -signale, Gebots- und Verbotshinweise
  • Schwerpunkte des Unfallgeschehens

Arbeitsplatzbezogene Unterweisungen können folgende Inhalte haben:

  • Sichere Bedienung von Anlagen, Maschinen und Geräten
  • Funktion von Schutz- und Sicherungseinrichtungen
  • Lage von Haupt- und Notschaltern
  • sicherer Umgang mit Arbeitsstoffen
  • spezielle Gefahren und Abwehrmaßnahmen kennen
  • Was ist zweckmäßige Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung?
  • Informationen über Arbeitsverfahren, Einrichtungen, Entsorgung

Inhalte der störfallbezogenen Unterweisung können sein:

  • Wer sind die Ersthelfer*innen im Betrieb?
  • Wo sind Verbandkasten und Verbandbuch?
  • Wie funktioniert das Notruftelefon?
  • Welche Maßnahmen werden bei der Rettung von Verletzten durchgeführt?
  • Welche Funktion hat die Sanitätsstelle?
  • Wie funktionieren die Feuerlöscheinrichtungen und die Feuermelder?
  • Wie werden Entstehungsbränden bekämpft?
  • Wo ist die Lage der Notausgänge und Rettungswege?
  • Wie lauten die Evakuierungs- und Störfallpläne?

Unterweisungen richtig dokumentieren

Jede Unterweisung wird dokumentiert. Hierbei sollte die Dokumentation Folgendes enthalten:

  • die Inhalte der Unterweisung
  • Name der Person, die die Unterweisung durchführt
  • Namen der Personen, die unterwiesen werden
  • Zeitpunkt und Dauer der Unterweisung
  • die Unterschriften der Unterwiesenen
Elektronische bzw. digitale Unterweisungen sind meist in modularer Weise aufgebaut und einfach zu bedienen.

Unterweisungen digital statt persönlich möglich?

Zur Vermittlung von Grundwissen über Gefahren und Maßnahmen im Arbeitsschutz können digitale Unterweisungen als Ergänzung zur persönlichen Unterweisung geeignet sein. Software für die Selbstunterweisungen wird von vielen Firmen angeboten. Ein Vorteil von digitalen Unterweisungen ist, dass einzelne Module bestimmten Beschäftigten je nach Tätigkeitsprofil gezielt zugeordnet werden können. Außerdem können Beschäftigte die Unterweisung zeitlich unabhängig bearbeiten. Elektronische bzw. digitale Unterweisungen sind meist in modularer Weise aufgebaut und einfach zu bedienen.

Um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen, muss es aber im Rahmen einer ergänzenden persönlichen Unterweisung möglich sein, Rückfragen an Vorgesetzte zu stellen (§ 12 Arbeitsschutzgesetz, § 4 DGUV-Vorschrift 1). Beim Umgang mit Gefahrstoffen schreibt die Gefahrstoffverordnung allerdings eine Unterweisung mündlich und arbeitsplatzbezogen anhand von Betriebsanweisungen vor. Dieses wird in der TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten konkretisiert. Doch zur nachhaltig gelungenen Unterweisung und zum Transfer des Gelernten in den Arbeitsalltag gehören auch praktische Übungen.

Merkt eine Führungskraft, dass die Beschäftigten sich sicherheitswidrig verhalten oder die persönliche Schutzausrüstung nicht regelmäßig tragen, kann sie die Mitarbeiter*innen im Rahmen einer zusätzlichen Unterweisung durch  Motivation zur Verhaltensänderung bewegen. Die Motivation hin zu einem sicheren Verhalten bei der Arbeit durch Vorgesetzte ist enorm wichtig.

Häufige Fragen

Im Wesentlichen sind diese Punkte wichtig:

  • Regelungen zu Arbeitszeiten und Erreichbarkeit, mit Angaben zu einzuhaltenden Arbeitszeiten, Arbeits- und Ruhepausen, Ansprechpersonen (z. B. Fragen zur Arbeitssicherheit oder zu besonderen Situationen)
  • Hinweise zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung und Nutzung der bereitgestellten Arbeitsmittel (z. B. Positionierung von Bildschirm, Tastatur und Maus)
  • Hinweise zur ergonomischen Sitzhaltung und zum dynamischen Sitzen
  • Hinweise zur allgemeinen Gestaltung des Arbeitsbereiches (z. B. Beleuchtung und Lichtverhältnisse, Raumklima und Lärm, elektrische Einrichtungen)

Grundsätzlich können Beschäftigte in der Gruppe oder jeweils einzeln unterwiesen werden. Die Vorgehensweise sollte sich nach den Unterweisungsinhalten und -anlässen richten. Eine Unterweisung muss regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, stattfinden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht für Jugendliche sogar halbjährliche Unterweisungen vor.

Machen Sie einen Screenshot während der Unterweisung von der Namensliste oder den Videocall-Fenstern Ihres Konferenztools und dokumentieren Sie so, wer teilgenommen hat. Ist dies nicht möglich, können die Teilnehmenden per Mail an den Unterweisenden bestätigen, dass sie an der Unterweisung teilgenommen haben. Voraussetzung: alle haben ihre eigene Dienst-Mailadresse.

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