Das duale System in Deutschland steht für beste Unfallverhütung
Der Schutz der Beschäftigten vor den Gefährdungen und Belastungen der Arbeitswelt ist in Deutschland auf zwei Systeme verteilt. Im sogenannten dualen System überwachen Einrichtungen der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung (früher „Gewerbeaufsicht“) und die Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen (UK) gleichermaßen die Betriebe. Die staatliche Arbeitsschutzverwaltung kontrolliert, ob in den Betrieben die Anforderungen des ArbSchG, der konkretisierenden Verordnungen und Regeln sowie weiterer Gesetze eingehalten werden. Unfallkassen und Berufsgenossenschaften haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren „mit allen geeigneten Mitteln“ zu verhüten.
Neben der Überwachung zählt auch die Beratung der Betriebe, die Information und Qualifizierung von Führungskräften und anderen Akteuren, die Ermittlung – etwa nach Unfällen –, Forschungsprojekte, Anreizsysteme und vieles mehr zu den Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung.
Da Unfallkassen und BGen auch die Unfallmeldungen der Betriebe erhalten, kennen sie genau die Unfallschwerpunkte der einzelnen Branchen und können so gezielte Präventionsmaßnahmen initiieren.
Bei der Überwachung der Sicherheit arbeiten die staatliche Arbeitsschutzverwaltung, Unfallkassen und BGen arbeitsteilig zusammen. Die Zusammenarbeit ist in der „Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)“ geregelt, die ebenfalls gesetzlich verankert ist. So vereinbaren die GDA-Träger beispielsweise gemeinsame Arbeitsschutzziele, verbessern kontinuierlich ihre Beratungskonzepte und Überwachungspraxis und stimmen das Vorgehen ihrer Aufsichtsdienste ab.