Letzte Änderung: 20. April 2024

Die Betriebssicherheitsverordnung

Schutz der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

Die Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert das Arbeitsschutzgesetz für den betrieblichen Einsatz von Anlagen, Arbeits- und Betriebsmitteln. Somit ist sie für alle Arbeitgeber*innen und deren Beschäftigte maßgeblich. Die Punkte und Themen der Verordnung werden hier kurz und prägnant aufgezeigt. Dabei liegt der  Fokus auf einer möglichen Umsetzung in die Praxis.

Die Betriebssicherheitsverordnung ist die nachgeordnete gesetzliche Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes für die Anforderungen der betrieblichen Anlagen, Arbeits- und Betriebsmitteln. Wie für alle staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sind die Regierungspräsidien die Auslegungs- und Überwachungsbehörden. Die Vorschriften im Arbeitsschutz dienen zum Schutz der Beschäftigten.

Die Unfallkasse Hessen nimmt als Träger*in der gesetzlichen Unfallversicherung durch die DGUV Vorschrift 1 Bezug auf die Betriebssicherheitsverordnung. Somit wird das Schutzziel der Verordnung auf die Versicherten übertragen, die nicht Beschäftigte im Sinne des Arbeitsschutzgesetztes sind. Hierzu zählen beispielsweise ehrenamtlich Tätige. Zusätzlich ist der Beschäftigtenbegriff in der Betriebssicherheitsverordnung generell weiter gefasst:

  • Schüler*innen, Studierende
  • in Heimarbeit Beschäftigte
  • sonstige Personen, insbesondere Personen, die in wissenschaftlichen Einrichtungen tätig sind

Wie die meisten staatlichen Arbeitsschutzverordnungen enthält diese Verordnung wenige konkrete Anforderungen für die betriebliche Praxis. Oft wird darauf detaillierter im Anhang des Verordnungstextes eingegangen. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert von den Arbeitgebenden durch die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung das Schutzziel einzuhalten. Dabei ist der Stand der Technik einzuhalten. Den Stand der Technik beschreibt themenbezogen und konkret für die meisten Themenfelder eine technische Regel zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS).

Eine konkrete Anforderung im Verordnungstext ist bindend und kann nicht durch die eigene betriebliche Gefährdungsbeurteilung außer Kraft gesetzt werden.

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick

Hier veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin alle technischen Regeln. Die wichtigsten haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt:

Technische Regeln der Reihe 1000 (Allgemeines und Grundlagen)

Technische Regeln der Reihe 3000 (Spezifische Regeln für Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen oder Tätigkeiten)

Hält der*die Arbeitgeber*in sich an die in den technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung getroffenen Vorgaben, kann man davon ausgehen, dass die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung umgesetzt (Vermutungswirkung) sind. Es können aber im Rahmen des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung andere mindestens gleichwertige Lösungen gefunden werden, um das Schutzziel für die Mitarbeiter*innen und Versicherten zu erreichen. Ist aber dagegen eine konkrete Anforderung im Verordnungstext, ist diese bindend und kann nicht durch die eigene betriebliche Gefährdungsbeurteilung außer Kraft gesetzt werden. Im Anhang der Betriebssicherheitsverordnung steht zum Beispiel:

„Wer eine Aufzugsanlage […] betreibt, hat dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann.“

Will der*die Arbeitgeber*in hiervon abweichen, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde – wie oben schon erwähnt in Hessen dem zuständigen Regierungspräsidium.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Eine Frau ist von ihrem Schreibtisch im Homeoffice aufgestanden und dehnt sich.
Mann in Anzug trägt Mund-Nasen-Schutz und zeigt einem Mann mit Warnweste etwas auf dem Tablet.
Der Fokus des Bildes ist unscharf. Im Hintergrund steht eine Person vor Publikum und hält einen Vortrag.

Weitere Medien

  • Detailseite: UKH Broschüre – Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Grundlagen und Grundwissen

    UKH Broschüre

    Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Grundlagen und Grundwissen

    UKH Schriftenreihe Band 5

  • Detailseite: UKH Broschüre – Regelwerk Arbeitsschutz im Überblick

    UKH Broschüre

    Regelwerk Arbeitsschutz im Überblick

    Informationen für die Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Detailseite: Sonstige – Versichert bei der UKH

    Sonstige

    Versichert bei der UKH

    Aushang für Betriebe

  • Detailseite: Merkblätter – Arbeitsschutzkoordinator*innen

    Merkblätter

    Arbeitsschutzkoordinator*innen

    Mögliche Tätigkeitsfelder

Seminare

Zum Seitenanfang navigieren