Geltungsrahmen der Arbeitsschutzvorschriften
Mehrere Arbeitsschutzvorschriften sprechen explizit die Verantwortung des Arbeitgebers in der Rolle des Auftraggebers beim Einsatz von Fremdfirmen an, z. B.:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber*innen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Zusammenarbeit verschiedener Firmen
- Baustellenverordnung (BauStellV): Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer, Vergabe von Aufträgen
Alle deutschen Arbeitsschutzvorschriften gelten übrigens auch für ausländische Auftragnehmer*innen, wenn die Tätigkeiten in Deutschland ausgeführt werden.