
DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze
12/2021
Bauarbeiten
DGUV Vorschrift 38
Artikelnummer | Vorschrift 38 |
Seiten | 16 |
Dateiformat | |
Barrierefrei | ja |
Dateigröße | 170 KB |
Die neue Version der DGUV Vorschrift 38 wurde inhaltlich grundlegend überarbeitet. Sie wurde insbesondere an das staatliche Vorschriften- und Regelwerk angepasst. Die bauspezifischen bußgeldbewehrten Regelungen wurden auf die wesentlichen beschränkt. Entsprechend der besonderen Gefährdung und dem Unfallgeschehen bei Bauarbeiten enthält die Unfallverhütungsvorschrift bußgeldbewehrte Regelungen zu Leitung und Aufsicht, Standsicherheit und Tragfähigkeit von baulichen Anlagen, Sicherungsmaßnahmen gegen Absturz, bauspezifische Vorgaben für Verkehrswege, Arbeitsplätze und -verfahren.
Es wird darauf hingewiesen, dass neben den Festlegungen in dieser Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ das staatliche Arbeitsschutzrecht einzuhalten ist. Dies gilt insbesondere für Unternehmer*innen und Versicherte. Daneben gilt dies aber auch für andere Personengruppen z. B. für Solo-Selbstständige (insbesondere Unternehmer*innen ohne Beschäftigte im Sinne von § 6 BaustellV).