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DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze

02/2022

Branche Hochschule

DGUV Regel 102-603

ArtikelnummerR 102-603
Seiten92
Barrierefrei ja

Mit dieser DGUV Regel für die Branche „Hochschule“ sind in erster Linie Sie als verantwortliche Vertreterin oder verantwortlicher Vertreter der Hochschulleitung im Sinne des Hochschulgesetzes Ihres Bundeslandes angesprochen. Denn Sie sind für die Sicherheit und Gesundheit der Versicherten – Beschäftigte sowie Studierende und ehrenamtlich Tätige – in ihrer Hochschule verantwortlich. Durch den hohen Praxisbezug bietet die DGUV Regel aber auch großen Nutzen für alle weiteren Akteurinnen und Akteure in Ihren Einrichtungen, etwa Ihren Führungskräften in Lehre, Forschung und Verwaltung, Ihrer betrieblichen Interessensvertretung, Ihren Fachkräften für Arbeitssicherheit, Ihren Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Ihren Sicherheitsbeauftragten.

Die vorliegende DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellungen bei den Präventionsmaßnahmen in Hochschulen. Sie umfasst die wichtigsten Maßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele sowie ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in Ihrer Hochschule für Ihre Beschäftigten, Studierenden und ehrenamtlich Tätigen zu erreichen.

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