Nach einem Arbeits- oder Schulunfall: Was muss ich tun?
Ist nach dem Unfall eine ärztliche Abklärung oder Behandlung erforderlich, sollte so schnell wie möglich ein D-Arzt bzw. eine D-Ärztin aufgesucht werden. Die Praxis schreibt einen eigens dafür vorgesehenen Bericht und leitet ihn an die Unfallkasse und/oder die BG weiter. Unfallkasse und BG entscheiden anhand der ärztlichen Berichte, ob und ggf. wie die weitere Behandlung zu steuern ist.
- Durchgangsärzt*innen sind, wie oben beschrieben, besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten. Die Vorstellung in einer D-Arzt-Praxis ist auf jeden Fall erforderlich, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit/Schulunfähigkeit führt, oder
- die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert, oder
- Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind, oder
- es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.
Bei leichten Verletzungen überweist der D-Arzt die Patient*innen zur weiteren Behandlung an ihre hausärztliche Praxis. Die D-Ärzte/-Ärztinnen überwachen aber weiterhin das Heilverfahren. D. h., Hausarzt bzw. Hausärztin stellen die Patient*innen regelmäßig zur Nachschau in der D-Arzt-Praxis vor. Wenn Arbeitnehmer*innen oder Schulkinder keine anderen Verletzungen davontragen als an den Augen oder an Hals, Nase und Ohr, so können sie sich auch direkt in der Praxis eines Augenarztes/einer Augenärztin bzw. in einer HNO-Praxis vorstellen. Ggf. werden sie vom D- oder Hausarzt dorthin überwiesen.
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