Nach einem Arbeits- oder Schulunfall: Was muss ich tun?
Ist nach dem Unfall eine ärztliche Abklärung oder Behandlung erforderlich, sollte so schnell wie möglich eine D-Ärztin bzw. ein D-Arzt aufgesucht werden. Die Praxis schreibt einen eigens dafür vorgesehenen Bericht und leitet ihn an die Unfallkasse und/oder die BG weiter. Unfallkasse und BG entscheiden anhand der ärztlichen Berichte, ob und ggf. wie die weitere Behandlung zu steuern ist.
- Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte sind, wie oben beschrieben, besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten. Die Vorstellung in einer D-Arzt-Praxis ist auf jeden Fall erforderlich, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit/Schulunfähigkeit führt, oder
- die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert, oder
- Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind, oder
- es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.
Bei leichten Verletzungen überweist der D-Arzt die Patientinnen und Patienten zur weiteren Behandlung an ihre hausärztliche Praxis. Die D-Ärztinnen und -Ärzte überwachen aber weiterhin das Heilverfahren. D. h., Hausärztin bzw. Hausarzt stellen die Patientinnen und Patienten regelmäßig zur Nachschau in der D-Arzt-Praxis vor. Wenn Arbeitnehmende oder Schulkinder keine anderen Verletzungen davontragen als an den Augen oder an Hals, Nase und Ohr, so können sie sich auch direkt in der Praxis einer Augenärztin oder eines Augenarztes bzw. in einer HNO-Praxis vorstellen. Ggf. werden sie vom D- oder Hausarzt dorthin überwiesen.
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