Die Unfallkasse Hessen (UKH) ist nicht nur „die Berufsgenossenschaft“ für erwachsene Beschäftigte. Sie ist auch die gesetzliche Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler in allgemein und berufsbildenden Schulen. Das bedeutet: Ihr Kind ist automatisch und ohne Anmeldung bei der UKH in der Schule gegen Unfälle versichert. Das gilt auch für alle Wege, die mit dem Schulbesuch verbunden sind. Sie als Eltern zahlen keine Beiträge für den Versicherungsschutz und für die Leistungen, die nach einem Unfall fällig sind. Die Beiträge übernehmen Land und Kommunen.