Letzte Änderung: 16. Mai 2026

Hilfen zum Helfen

UKH Förderung für hessische Schulsanitätsdienste

Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter übernehmen an vielen Schulen die Rolle der Ersthelfenden, die bei kleinen Wunden, Unfällen oder Verletzungen vor Ort direkt zum Einsatz kommen. Unter der Leitung von engagiertem Lehrpersonal werden die Schülerinnen und Schüler an das Thema herangeführt und eingewiesen. An vielen Schulen wird der Schulsanitätsdienst als AG angeboten, in der sich interessierte Schülerinnen und Schüler beteiligen können. 

Hilfen zum Helfen – Förderung von Schulsanitätsdiensten
Bild: © schallundschnabel

Die Förderung von Schulsanitätsdiensten ist der Unfallkasse Hessen ein wichtiges Anliegen, da sie im System der gesetzlichen Unfallversicherung unverzichtbare Partnerinnen und Partner sind. Da uns die direkte Arbeit mit den Schulen und das Fortbestehen des Schulsanitätsdienste wichtig ist, fördern wir die Schulen und Lehrkräfte mit einem kleinen finanziellen Budget. 

Wir unterstützen die Gründung
mit einem Zuschuss von bis zu 200 Euro.

Förderung durch die UKH

Für hessische Schulen, die noch keinen Schulsanitätsdienst haben, aber einen aufbauen möchten, stellen wir ein (begrenztes) Budget zur Verfügung, um sie bei dabei zu unterstützen. Um von der finanziellen Unterstützung profitieren zu können, müssen Sie u. a. diesen Antrag ausfüllen.

Wir unterstützen die Gründung mit einem Zuschuss von bis zu 200 Euro. Bei der Vergabe der Gelder berücksichtigen wir die Reihenfolge der Antragseingänge. Die Starthilfe steht nur weiterführenden und beruflichen Schulen in Hessen zu. 

Video: Warum sich helfen lohnt

Illustration: Aus einem geöffneten Laptop-Bildschirm ragt eine Hand mit einem Formular mit dem Logo der Unfallkasse Hessen. Vor dem Laptop ist eine weitere Hand abgebildet, die das Formular unterzeichnet.
Bild: © andrew_rybalko, Adobe Stock

Befragung zum Schulsanitätsdienst

Schulsanitätsdienst stärken – Ihre Erfahrung zählt!

Als betreuende Lehrkraft im Schulsanitätsdienst gestalten Sie ein wichtiges Element der Prävention und engagieren sich im Bereich Gesundheit. Sie begleiten Jugendliche, die Verantwortung übernehmen, Erste Hilfe leisten und im Ernstfall ruhig bleiben.

Um die Rahmenbedingungen und Herausforderungen besser zu verstehen und gezielt zu fördern, führen wir eine Befragung unter Lehrkräften durch, die Schulsanitätsdienste betreuen.

Hier geht es zur Befragung.

Die ersten 100 registrierten Schulsanitätsdienstleitungen, die den Fragebogen vollständig ausfüllen, erhalten als Dankeschön ein Überraschungspaket.

Ihre Angaben helfen uns, die Arbeit der Schulsanitätsdienste gezielt weiterzuentwickeln. Die Teilnahme dauert ca. 8 Minuten.

Engagement anerkennen

Um Schülerinnen und Schüler zu honorieren, die sich erfolgreich am Schulsanitätsdienst beteiligen, finden Sie hier Urkunden, die die betreuende Lehrkraft bei Verlassen des Schulsanitätsdienstes verleihen kann.

Ein Vermerk im Zeugnis über das erfolgreiche ehrenamtliche Engagement ist auch eine gute Möglichkeit der Anerkennung.

Für Lehrkräfte bieten wir jährlich einen Erfahrungsaustausch zum hessenweiten Netzwerken an. Um die Ausbildung der betreuenden Lehrkräfte zu fördern und zu verbessern hat es sich bewährt, gemeinsam Themenschwerpunkte festzulegen, die im Rahmen der Qualifizierung bearbeitet werden.

Wie Sie einen SSD erfolgreich aufstellen und wie eine gute Infrastruktur aussehen muss, lesen Sie im Artikel „Schulsanitätsdienst: Schülerinnen und Schüler im Dienst der Ersten Hilfe“.

Seminare

Termin von Termin bis Ort Status  
04.11.2026 05.11.2026 Grünberg Ausgebucht mehr Infos

Häufige Fragen

Die Unfallanzeigen für Beschäftigte der kommunalen Mitglieder werden über das Mitgliederportal der UKH und diejenige für Schülerinnen und Schüler über das Schulportal der UKH erstattet.

Schülerinnen und Schüler sind gesetzlich unfallversichert während des Besuchs von allgemein oder berufsbildenden Schulen und bei der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen. Versicherungsschutz besteht auch auf allen damit zusammenhängenden unmittelbaren Wegen.

Das Verbandbuch ist verschlossen aufzubewahren. Nur zwingend berechtigte Personen dürfen Zugriff darauf haben. Auf den Verbandkasten müssen hingegen alle Beschäftigten Zugriff haben, so dass beides getrennt aufbewahrt werden muss.

Alternativ: Legen Sie Verbandbuch-Blanko-Formulare zum Verbandkasten, auf denen Mitarbeiter*innen selbst ihre Verletzung dokumentieren können. Das Formular wird in einem verschlossenen Umschlag an die zuständige Person weitergeleitet. Ist das Verbandbuch voll, muss es fünf Jahre lang aufbewahrt und dann datenschutzkonform vernichtet werden (§24 Abs. 6 UVV „Grundsätze der Prävention“). Quelle

In der Regel ja. Grund: Schüler*innen können sich selbst und andere vor allem deshalb gefährden, weil ihnen die nötige Erfahrung fehlt, sich mit der erforderlichen Rücksichtnahme und der gegenseitigen Anpassung in die nicht selbst gewählte Gruppe in der Schule einzufügen.

Es ist daher nicht ungewöhnlich, dass es unter den Schülerinnen und Schülern zu tätlichen Auseinandersetzungen kommt. In der Regel sind Verletzungen, die durch solche Raufereien entstehen, schulbezogen und damit versichert. Der Versicherungsschutz besteht bei Streitigkeiten grundsätzlich sowohl während des eigentlichen Schulunterrichts als auch während der Pausen, auf den Wegen zur Schule und nach Hause und bei Klassenfahrten.

Die Unfallkasse prüft den Versicherungsschutz im Einzelfall aufgrund der vorgeschriebenen Unfallmeldung. Geprüft wird, ob die gesamten Umstände des Einzelfalls, die Persönlichkeit des/der Verletzte, die Art des Streits im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen. Stellt sich heraus, dass der Anlass für die Rauferei in der Schule rein privater Natur war (z. B. Fortführung einer privat begonnenen Auseinandersetzung), kann der Versicherungsschutz abgelehnt werden.

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