Letzte Änderung: 04. Juni 2023
Hilfen zum Helfen
UKH Förderung für Ihren Schulsanitätsdienst

Die Förderung von Schulsanitätsdiensten ist der Unfallkasse Hessen ein wichtiges Anliegen, da sie im System der gesetzlichen Unfallversicherung unverzichtbare Partner und Partnerinnen sind. Da uns die direkte Arbeit mit den Schulen und das Fortbestehen des Schulsanitätsdienste wichtig ist, fördern wir die Schulen und Lehrkräfte mit Unterrichtsmaterialien, Fortbildungen und einem kleinen finanziellen Budget.
Step by Step mit „Hilfen zum Helfen“
Das Unterrichtsmaterial finden Sie auf der Webseite „Hilfe zum Helfen“ unter „Unterrichtsthemen“. Das Material hilft Lehrkräften, die Schulsanitätsdienste betreuen, beim Wiederholen und vertiefen von Erste Hilfe Themen und Inhalten. Die Themen sind aufgeteilt in 23 Lektionen und setzen sich aus PDF-Dateien und Video-Anleitungen (z. B. Wie lege ich einen Druckverband?) zusammen.
Jede Lektion erklärt, wie gehandelt wird, wenn Schüler*innen sich verletzen oder erkranken zum Beispiel im Falle einer Hyperventilation oder einer Zahnverletzung. Weiterhin können Sie auf der Webseite den Test „Bist du für den Schulsanitätsdienst geeignet?“ sowie ein Kreuzworträtsel und das „Schulsanitätsdienstspiel“ finden.
Wir unterstützen die Gründung
mit einem Zuschuss von bis zu 200 Euro.
Förderung durch die UKH
Für Schulen, die noch keinen Schulsanitätsdienst haben, aber ein Aufbauen möchten, stellen wir ein (begrenztes) Budget zur Verfügung, um sie bei dabei zu unterstützen. Um von der finanziellen Unterstützung profitieren zu können, müssen Sie u. a. Antrag ausfüllen.
Wir unterstützen die Gründung mit einem Zuschuss von bis zu 200 Euro. Bei der Vergabe der Gelder berücksichtigen wir die Reihenfolge der Antragseingänge. Die Starthilfe steht nur weiterführenden und beruflichen Schulen zu.
Video: Warum sich helfen lohnt
Engagement anerkennen
Um Schülerinnen und Schüler zu honorieren, die sich erfolgreich am Schulsanitätsdienst beteiligen, finden Sie hier Urkunden, die die betreuende Lehrkraft bei Verlassen des Schulsanitätsdienstes verleihen kann.
Ein Vermerk im Zeugnis über das erfolgreiche ehrenamtliche Engagement ist auch eine gute Möglichkeit der Anerkennung.
Für Lehrkräfte bieten wir jährlich einen Erfahrungsaustausch zum hessenweiten Netzwerken an. Um die Ausbildung der betreuenden Lehrkräfte zu fördern und zu verbessern hat es sich bewährt, gemeinsam Themenschwerpunkte festzulegen, die im Rahmen der Qualifizierung bearbeitet werden.
Wie Sie einen SSD erfolgreich aufstellen und wie eine gute Infrastruktur aussehen muss, lesen Sie im Artikel „Schulsanitätsdienst: Schüler*innen im Dienst der Ersten Hilfe“.
Seminare
- Betreuung von Schulsanitätsdiensten – Fortbildung und Erfahrungsaustausch
Termin von Termin bis Ort Status 20.09.2023 21.09.2023 Grünberg Ausgebucht mehr Infos
Häufige Fragen
Schüler*innen sind gesetzlich unfallversichert während des Besuchs von allgemein oder berufsbildenden Schulen und bei der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen. Versicherungsschutz besteht auch auf allen damit zusammenhängenden unmittelbaren Wegen.
Das Verbandbuch ist verschlossen aufzubewahren. Nur zwingend berechtigte Personen dürfen Zugriff darauf haben. Auf den Verbandkasten müssen hingegen alle Beschäftigten Zugriff haben, so dass beides getrennt aufbewahrt werden muss.
Alternativ: Legen Sie Verbandbuch-Blanko-Formulare zum Verbandkasten, auf denen Mitarbeiter*innen selbst ihre Verletzung dokumentieren können. Das Formular wird in einem verschlossenen Umschlag an die zuständige Person weitergeleitet. Ist das Verbandbuch voll, muss es fünf Jahre lang aufbewahrt und dann datenschutzkonform vernichtet werden (§24 Abs. 6 UVV „Grundsätze der Prävention“). Quelle
In der Regel ja. Grund: Schüler*innen können sich selbst und andere vor allem deshalb gefährden, weil ihnen die nötige Erfahrung fehlt, sich mit der erforderlichen Rücksichtnahme und der gegenseitigen Anpassung in die nicht selbst gewählte Gruppe in der Schule einzufügen.
Es ist daher nicht ungewöhnlich, dass es unter den Schülerinnen und Schülern zu tätlichen Auseinandersetzungen kommt. In der Regel sind Verletzungen, die durch solche Raufereien entstehen, schulbezogen und damit versichert. Der Versicherungsschutz besteht bei Streitigkeiten grundsätzlich sowohl während des eigentlichen Schulunterrichts als auch während der Pausen, auf den Wegen zur Schule und nach Hause und bei Klassenfahrten.
Die Unfallkasse prüft den Versicherungsschutz im Einzelfall aufgrund der vorgeschriebenen Unfallmeldung. Geprüft wird, ob die gesamten Umstände des Einzelfalls, die Persönlichkeit des/der Verletzte, die Art des Streits im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen. Stellt sich heraus, dass der Anlass für die Rauferei in der Schule rein privater Natur war (z. B. Fortführung einer privat begonnenen Auseinandersetzung), kann der Versicherungsschutz abgelehnt werden.
Die Unfallanzeigen für Beschäftigte der kommunalen Mitglieder werden über das Mitgliederportal der UKH und diejenige für Schüler*innen über das Schulportal der UKH erstattet.