Letzte Änderung: 05. Februar 2023
Hilfen zum Helfen
UKH Förderung für Ihren Schulsanitätsdienst

Die Förderung von Schulsanitätsdiensten ist der Unfallkasse Hessen ein wichtiges Anliegen, da sie im System der gesetzlichen Unfallversicherung unverzichtbare Partner und Partnerinnen sind. Da uns die direkte Arbeit mit den Schulen und das Fortbestehen des Schulsanitätsdienste wichtig ist, fördern wir die Schulen und Lehrkräfte mit Unterrichtsmaterialien, Fortbildungen und einem kleinen finanziellen Budget.
Step by Step mit „Hilfen zum Helfen“
Das Unterrichtsmaterial finden Sie auf der Webseite „Hilfe zum Helfen“ unter „Unterrichtsthemen“. Das Material hilft Lehrkräften, die Schulsanitätsdienste betreuen, beim Wiederholen und vertiefen von Erste Hilfe Themen und Inhalten. Die Themen sind aufgeteilt in 23 Lektionen und setzen sich aus PDF-Dateien und Video-Anleitungen (z. B. Wie lege ich einen Druckverband?) zusammen.
Jede Lektion erklärt, wie gehandelt wird, wenn Schüler*innen sich verletzen oder erkranken zum Beispiel im Falle einer Hyperventilation oder einer Zahnverletzung. Weiterhin können Sie auf der Webseite den Test „Bist du für den Schulsanitätsdienst geeignet?“ sowie ein Kreuzworträtsel und das „Schulsanitätsdienstspiel“ finden.
Wir unterstützen die Gründung
mit einem Zuschuss von bis zu 200 Euro.
Förderung durch die UKH
Für Schulen, die noch keinen Schulsanitätsdienst haben, aber ein Aufbauen möchten, stellen wir ein (begrenztes) Budget zur Verfügung, um sie bei dabei zu unterstützen. Um von der finanziellen Unterstützung profitieren zu können, müssen Sie u. a. Antrag ausfüllen.
Wir unterstützen die Gründung mit einem Zuschuss von bis zu 200 Euro. Bei der Vergabe der Gelder berücksichtigen wir die Reihenfolge der Antragseingänge. Die Starthilfe steht nur weiterführenden und beruflichen Schulen zu.
Video: Warum sich helfen lohnt
Engagement anerkennen
Um Schülerinnen und Schüler zu honorieren, die sich erfolgreich am Schulsanitätsdienst beteiligen, finden Sie hier Urkunden, die die betreuende Lehrkraft bei Verlassen des Schulsanitätsdienstes verleihen kann.
Ein Vermerk im Zeugnis über das erfolgreiche ehrenamtliche Engagement ist auch eine gute Möglichkeit der Anerkennung.
Für Lehrkräfte bieten wir jährlich einen Erfahrungsaustausch zum hessenweiten Netzwerken an. Um die Ausbildung der betreuenden Lehrkräfte zu fördern und zu verbessern hat es sich bewährt, gemeinsam Themenschwerpunkte festzulegen, die im Rahmen der Qualifizierung bearbeitet werden.
Wie Sie einen SSD erfolgreich aufstellen und wie eine gute Infrastruktur aussehen muss, lesen Sie im Artikel „Schulsanitätsdienst: Schüler*innen im Dienst der Ersten Hilfe“.
Seminare
- Betreuung von Schulsanitätsdiensten – Fortbildung und Erfahrungsaustausch
Termin von Termin bis Ort Status 20.09.2023 21.09.2023 Grünberg Buchbar mehr Infos
Häufige Fragen
Der unmittelbare Haut- oder Schleimhautkontakt der helfenden Person mit dem Blut oder anderen Körperflüssigkeiten eines/einer Verletzten muss unbedingt vermieden werden. Es gibt für die Zeit der Corona-Pandemie zusätzliche Empfehlungen für die Sicherheit von Ersthelfenden.
Da ein Infektionsrisiko aber nicht auszuschließen ist, sollten die Eltern darüber informiert werden. Eine Hepatitis-B-Impfung sollte sicherheitshalber empfohlen werden. Die Kosten der Impfungen werden von den Krankenkassen für Kinder und Jugendliche übernommen.Folgende Voraussetzungen führen zur Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Versicherungsfall bei Schüler*innen: Entsprechende Krankheitszeichen liegen vor (Fieber, Atemnot, Husten etc.), der Test auf COVID-19 ist positiv, der Infektionsweg ist nachvollziehbar (schulische Tätigkeit), der/die Überträger*in im schulischen Umfeld ist namentlich bekannt.
Betriebe und Schulen melden der UKH die Infektion mit der vorgeschriebenen Unfallanzeige (über das Mitgliederportal bzw. das Schulportal), sobald sie davon Kenntnis erhalten haben. Der Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit wird vom Unternehmen, vom betriebsärztlichen Dienst oder sonstigen Arztpraxen gemeldet. Betroffene können sich natürlich auch selbst an die UKH wenden.
Für die Entscheidung, ob ein Versicherungsfall vorliegt, muss die konkrete Situation im Einzelfall geprüft werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, nur bei einer eindeutig mit der betrieblichen Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Infektion, eine entsprechende Anzeige an die UKH zu erstatten. Grundsätzlich sind auch nur Infektionen zu melden, die symptomhaft ablaufen. Symptomlose Infektionen vermerken Sie am besten im Verbandbuch des Betriebs.
Ist der Antigen-Schnelltest bzw. Selbsttest positiv, so liegt der Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 vor. Eine verlässliche Diagnose kann erst durch einen nachfolgenden PCR-Test sowie ärztliche Beurteilung gestellt werden. Weitere Festlegungen trifft das örtliche Gesundheitsamt. Stehen keine PCR-Tests mehr zur Verfügung, kann ersatzweise ein Antikörper-Test beim Hausarzt/Kinderarzt durchgeführt werden.
Schulleitungen sollten sich auf den Umgang mit positiven Ergebnissen vorbereiten: z. B. verschiedene Räume festlegen, in denen positiv getestete Kinder unter Aufsicht warten können, bis Erziehungsberechtigte sie abholen. Wichtig ist auch eine Trennung der Kinder, damit im Falle einer Verdachtsbestätigung mögliche Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden. Bitte vermeiden Sie den ÖPNV, wenn ein positiv getestetes Kind nach Hause gebracht werden soll.