Taxi-Gutscheine der UKH
Wenn ein Taxi in angemessener Zeit gerufen werden kann, ist eine Taxifahrt der mit dem Privat-Pkw vorzuziehen. So kann sich die Begleitperson um das verletzte Kind kümmern. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Fahrtkosten für Verletzte und in der Regel für eine Begleitperson in die ärztliche Praxis und zurück zur Einrichtung. Die UKH stellt den Einrichtungen im Bedarfsfall hierfür Taxi-Gutscheine zur Verfügung. Die Taxiunternehmen sind berechtigt, ihre Kosten unmittelbar mit der Unfallkasse abzurechnen (Weitere Informationen …).
Einzelne Kita-Träger untersagen den Transport von Kindern mit dem Privat-Pkw der Erzieher*innen (z. B. bei Ausflügen). In diesen Fällen sollte mit dem Träger bereits vorab abgeklärt werden, ob diese Einschränkung auch im Notfall für den Transport zum Arzt gilt.