Letzte Änderung: 27. Mai 2023
UKH zahlt nach leichten Schulunfällen den Transport mit dem Taxi
Bei leichten Verletzungen in der Schule: das Taxi-Gutscheinverfahren der Unfallkasse Hessen
Taxi rufen und losfahren – Unfallkasse Hessen zahlt die Kosten
Bei diesen leichten Verletzungen ist es ausreichend und angebracht, das Kind mit einem Taxi zur nächsten ärztlichen Praxis zu bringen. Die UKH wickelt die Kosten mit dem Taxi-Gutscheinverfahren ab: Niemand muss die Kosten für die Beförderung vorlegen. Es ist auch keine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich.
Im Falle eines Falles rufen Sie das nächstgelegene Taxiunternehmen an und füllen den Gutschein aus. Anschließend übergeben Sie dem Fahrer/der Fahrerin
- das verletzte Kind
- den ausgefüllten Taxi-Gutschein
- und erteilen ihm/ihr den Fahrtauftrag zur nächstgelegenen ärztlichen Praxis.
- Übergeben Sie dem Taxifahrer/der Fahrerin bitte außerdem das Merkblatt mit den Hinweisen zur Beförderung und Betreuung des verletzten Kindes.
Weder Ersthelfer*innen noch Lehrkräfte werden für eine möglicherweise unangemessene Wahl des Beförderungsmittels zur Rechenschaft gezogen. Handeln Sie bitte basierend auf Ihrer Erfahrung und schalten Sie, wenn nötig, auch den Schulsanitätsdienst ein.
Die Taxi Frankfurt eG. (Heidelberger Str. 25, 60327 Frankfurt am Main, Telefon: 069 252025) regelt die Abrechnung der Beförderungskosten zentral in unserem Auftrag.
Sollte es zu Problemen oder Fragen kommen, rufen Sie bitte unser Servicetelefon an.