Letzte Änderung: 20. April 2024

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz auf Wegen zur Kita und zur Grundschule

Kita- und Schulkinder sind unterwegs bei der UKH versichert

Mit Einführung der Schülerunfallversicherung im Jahr 1971 wurde der versicherte Personenkreis umfassend erweitert: Zunächst wurden Schülerinnen und Schüler in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen, etwas später dann auch Kinder in Tageseinrichtungen. Sogar die Krippenkinder genießen den Unfallschutz der Unfallkasse Hessen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf alle Wege, die unmittelbar mit dem Besuch von Kita, Schule und Hochschule zu tun haben. Das Schöne daran: Eltern zahlen keine Beiträge dafür, die übernehmen das Land und die Kommunen. Trotzdem erhalten Kinder nach einem Schulunfall die gleichen Leistungen wir Erwachsene nach einem Arbeitsunfall.

Öffnet eine Lightbox: Zwei Kinder gehen gemeinsam einen teilweise mit Herbstlaub bedeckten Gehweg entlang und halten sich dabei an den Händen. Text am unteren Bildrand lautet: „‚Laufbus‘ ist das neue ‚Fahrgemeinschaft‘!“
Bild: © UKH

Auf diesen Wegen sind die Kinder versichert

Schulweg/Kitaweg

Kita- und Schulkinder sind auf allen Wegen versichert, die unmittelbar mit dem Kita- oder Schulbesuch zu tun haben. Es ist ganz gleichgültig, ob der Weg zu Fuß, mit Roller und Fahrrad, mit Bus und Bahn, oder als Beifahrer*in im elterlichen PKW zurückgelegt wird.

Schul- oder Kitaveranstaltungen

Auch die Wege zu Veranstaltungen im Verantwortungsbereich der Tageseinrichtung und der Schule sind versichert (Ausflüge, Theaterbesuche, Schulreisen etc.). In der Regel bezieht sich der gesetzliche Unfallschutz auf den unmittelbaren, also kürzesten Hin- und Rückweg. Allerdings ist gerade bei Schulkindern, die allein oder in Gruppen unterwegs sind, immer auf den sichersten Schul- und Heimweg zu achten. Sicherheit geht immer vor Schnelligkeit! Planen Sie morgens also immer genug Zeit ein, so dass Ihr Kind nicht hetzen muss.

Kita-Kindern sind in der Regel nicht unbegleitet zur Einrichtung unterwegs. Und wenn doch, dann höchstens auf kürzestem, gut gelernten Weg ohne Gefährdungen und nach Absolvieren der obligatorischen Verkehrsschulungen (Schulweg-Pass etc.).

In öffentlichen Verkehrsmitteln

Egal mit welchem Verkehrsmittel Kinder ihren Weg zur Kita oder Schule zurücklegen – sie sind versichert. Auch wenn das Kind zwei Stationen früher aus dem Bus aussteigt und den Rest läuft oder mit dem Skateboard fährt. Für den Versicherungsschutz macht die Wahl des Transportmittels keinen Unterschied.

Fahrgemeinschaften, Elterntaxi

Manche Schulen oder Kitas liegen nicht in Laufnähe, sodass Eltern ihre Kinder morgens bringen müssen. Die Kinder sind dabei im Auto versichert, wenn ein Unfall passiert. Bitte beachten Sie aber, dass Kinder nur mit Auto gebracht werden sollten, wenn es keine Alternativen dazu gibt.

Kinder, die sich ihren Weg selbst erarbeiten und ihn selbstständig zurücklegen, lernen schneller Gefahren im Verkehr einzuschätzen. Außerdem ist Bewegung an der frischen Luft sehr förderlich für einen konzentrierten Schultag. Sie möchten nicht, dass Ihr Kind alleine zur Schule läuft? Vielleicht ist dann der „Laufbus“ eine gute Alternative.

Verkehrserziehung beginnt bei der Unfallkasse Hessen bereits im letzten Kita-Jahr und nicht erst in der Grundschule.

Molli und Walli helfen Vorschulkindern sicher durch den Verkehr.  Bild: © UKH

Sicheres Verhalten im Straßenverkehr lernen – die UKH hilft dabei

Verkehrserziehung beginnt bei der Unfallkasse Hessen bereits im letzten Kita-Jahr und nicht erst in der Grundschule. Denn mit dem Schuleintritt kommen Kinder in der Regel zum ersten Mal selbstständig mit dem Verkehrsgeschehen in Berührung - meist noch als Fußgänger*innen. Auf dem Schulweg und in der Freizeit müssen sie nun lernen, mit komplexen Anforderungen und Verkehrssituationen zurecht zu kommen. Erzieher*innen unterstützen sie dabei, aber: Eltern und Geschwister sind die besten Vorbilder!

  • Mit unseren Maskottchen Molli und Walli helfen wir hessischen Kitas und den Verkehrswachten, die Vorschulkinder auf den ersten Schulweg vorzubereiten. Denn: Ihre und unsere Kinder sollen immer sicher unterwegs sein!
  • Grundschullehrkräfte und -kinder erhalten zum Beispiel mit unserem Programm „UKH RollerKids“ praxisnahe Schulungen zu verantwortungsvollem und sicherem Verhalten im Verkehr.
  • Theaterkiste“ und „Lehrerkoffer“ sind weiter spannende Unterrichtsangebote für den Schulalltag.

Mit den Molli-und-Walli-Schulwegsongs lernen Kindergarten- und Grundschulkinder, worauf im Straßenverkehr zu achten, spielerisch und mit Spaß an der Bewegung. Kitas und Grundschulen können Molli und Walli auf Spotify, Deezer oder Apple Music folgen oder die Lieder CDs über unser Mediencenter bestellen.

Verkehrserziehung und Mobilitätsschulung zielen u. a. mit psychomotorischer Förderung vor allem auf Bewegungskompetenz ab, aber auch die akustische und visuelle Wahrnehmung, die Reaktionsfähigkeit und die Konzentrationsbereitschaft werden geschult. Die UKH hat für alle Altersstufen das passende Angebot.

Die Playlist der Molli-und-Walli-Schulwegsongs auf Spotify

In der modernen Verkehrspädagogik werden Kinder befähigt, sich im Verkehrsgeschehen sicher, sachgerecht und mitverantwortlich zu verhalten.
Öffnet eine Lightbox: Ein Kind mit offenem Mund hält seinen fehlenden Schneidezahn in die Kamera.
Bild: © Adobe Stock, KseniyA

Unfall auf dem Weg zur Einrichtung oder nach Hause – was tun?

  • Bei einem Verkehrsunfall bzw. einem Unfall mit schweren Folgen (Knochenbruch, großflächige blutende Wunden, Kopfverletzung etc.) ist sofort die nächstgelegene D-Arzt-Praxis oder Unfallambulanz, alternativ eine hausärztliche oder kinderärztliche Praxis aufzusuchen. Bei schweren Verkehrsunfällen und wenn Sie unsicher sind, rufen Sie bitte den Rettungswagen bzw. den notärztlichen Dienst (112). Die Einrichtung bzw. Schule erstattet uns in diesen Fällen aufgrund Ihrer Angaben eine Unfallmeldung über das Mitglieder- bzw. Schulportal.
  • Wegeunfälle mit nur leichten Folgen (Schrammen, Umknicken, Verstauchung etc.), die keine ärztliche Behandlung notwendig machen, werden entsprechend erst- und weiterversorgt – entweder zu Hause oder in der Einrichtung. Die UKH benötigt keine Unfallmeldung. Es ist aber sinnvoll, die Verletzung im Verbandbuch zu dokumentieren, um evt. später auftretende Folgen nachvollziehen zu können.
  • Unfälle, bei denen es zu Zahnverletzungen kommt, sind der UKH auf jeden Fall mit der Unfallanzeige zu melden bzw. im Verbandbuch zu dokumentieren (auch bei Kita-und Grundschulkindern). So sichern Sie Ansprüche für etwaige spätere Folgen.

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