Letzte Änderung: 27. Mai 2023
Verkehrserziehung in der Grundschule
Wie Lehrer*innen Grundschulkinder fit für den Schulweg machen
In Hessen sind jüngere Schulkinder ähnlich mobil wie der Durchschnitt der Bevölkerung. Eine altersgerechte Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung sind deshalb in der Schule besonders wichtig. Zur Grundschule beträgt ein Weg durchschnittlich nur circa 2 Kilometer – zur weiterführenden Schule allerdings schon ca. 5 Kilometer. Ein neuer und dazu noch viel längerer Schulweg birgt höhere Risiken, im Straßenverkehr zu verunfallen. Während Grundschulkinder häufig zur Schule gebracht oder auf dem Schulweg begleitet werden, bewältigen sie zur weiterführenden Schule den Weg alleine.
Neue Gefahren auf dem Schulweg erkennen
Der "Lehrerkoffer" hilft Lehrkräften dabei, die Schüler*innen in der Klasse auf die Gefahren im Straßenverkehr aufmerksam zu machen. Denn nur wenn sie die möglichen Gefahren kennen, können sie auch Strategien entwickeln, um mit ihnen umzugehen. Das Thema "sicherer Schulweg" sollte regelmäßig in Schulen behandelt werden. Denn es kommen immer neue Risiken im Straßenverkehr hinzu, wie Elterntaxis, E-Scooter oder die Ablenkung durch Handys. Wir, die Unfallkasse Hessen, unterstützen Sie dabei, das Thema Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung und Straßenverkehr mit Ihrer Klasse wirksam zu bearbeiten.
„Sei es mit dem Bus, Fahrrad oder zu Fuß – überall gibt es Gefahren, die Schüler*innen mit dem richtigen Verhalten und Wissen vermeiden lernen.“
Ein Online-Koffer voller Sicherheit
Der "Lehrerkoffer" ist in verschiedene Lernstationen aufgeteilt und bietet Materialien für die Gestaltung einer kompletten Unterrichtseinheit. Die vorhandenen Unterlagen und Aufgaben können Sie frei nach Ihren Vorstellungen und der zur Verfügung stehenden Zeit zusammenstellen.
Ein Lösungsheft unterbreitet Ihnen Lösungsvorschläge und beispielhafte Antworten für die Aufgaben. Das Material umfasst Inhalte, mit denen Sie den Weg zur Schule für Fußgänger*innen, Radfahrende oder mit dem Bus fahrende Kinder erarbeiten können. Daneben gibt es für jede Station ein "offenes Arbeitsblatt", bei dem Sie eigene Übungen entwickeln und gestalten können. Zu den unterschiedlichen Aufgaben gehören Quizze, kreative Abschnitte mit Raum für Zeichnungen der Kinder und Anregungen, selbst Risiken zu erkennen. Bei dem "Lehrerkoffer" handelt es sich nicht um einen physischen Koffer, sondern vielmehr um die Zusammenstellung von Arbeitsmaterialen für Schüler*innen.

Checkliste: Das Onlineangebot beinhaltet konkret
- das Lehrkräftehandbuch
- Unterrichtseinheiten und Arbeitsblätter zu den vier Themen: zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit dem Auto zur Schule (inkl. Lösungsvorschläge)
- Muster-Elternbriefe
- weiterführendes Material
Die Unterlagen stehen Ihnen hier kostenlos zum Download zu Verfügung und enthalten neben den Aufgabenblättern auch ein Begleitheft mit Lösungen für Lehrkräfte.
Fit für den Straßenverkehr
Am Ende der Unterrichtseinheit fühlen sich die Schüler*innen sicher im Straßenverkehr und wissen, wie sie sich auch in kniffeligen Situationen richtig verhalten. Gerade im Übergang zur weiterführenden Schule ist es wichtig, dass die Inhalte gefestigt und die Kinder "Expert*innen" in Sachen "Schulwegsicherheit" werden, die wissen, wie sie Gefahrensituationen auf dem Schulweg vermeiden. Um die Inhalte des "Lehrerkoffers" zu festigen und zu vertiefen, können Sie mit dem UKH Schulprojekt Theaterkiste "Immer sicher unterwegs" gemeinsam ein eigenes Theaterstück schreiben, proben und aufführen. Eine beispielhafte Dramaturgie und eine fertige Inszenierung (unten) finden Sie auf unserem YouTube-Kanal.
Hier geht's zur Seite der Theaterkiste …
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit den Lerninhalten!
Video: Inszenierung Schulprojekt "Theaterkiste"
Häufige Fragen
Ja. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht unabhängig davon, wie die Kinder zur Schule oder Kita gelangen. Die Wahl des Beförderungsmittels hat grundsätzlich keine Bedeutung für den Unfallversicherungsschutz. Auch die Frage, ob das Kind alleine zur Einrichtung kommt oder in Begleitung, hat auf den Versicherungsschutz keinen Einfluss.
Schüler*innen ist in die Wahl der Beförderungsmittel freigestellt. Der Weg zur Schule ist auch dann versichert, wenn er nicht in der gewohnten Weise zurückgelegt werden kann (z. B. zu Fuß, weil der Bus verpasst wurde, oder in einem privaten PKW).
Ein Schulunfall ist ein Unfall, den ein*e Schüler*in wegen des Besuchs einer allgemein oder berufsbildenden Schule erleidet. Dasselbe gilt für den Unfall während der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen, die unmittelbar vor oder nach dem Unterricht stattfinden und zumindest im Zusammenwirken mit der Schule durchgeführt werden. Alle damit zusammenhängenden Wege sind auch versichert. Diese Unfälle nennt man Schulwegunfälle.
Essen und Trinken sowie der Einkauf von Nahrungsmitteln sind eigentlich dem persönlichen und somit unversicherten Lebensbereich zuzurechnen. Aber: Bei Schüler*innen sind die Wege von der Schule zum Einkauf von Lebensmitteln versichert, wenn sie zum alsbaldigen Verzehr bestimmt sind. Das Essen dient ja im Wesentlichen dazu, die Arbeitskraft bzw. Schulfähigkeit des Kindes bzw. Jugendlichen zu erhalten und es ihm damit zu ermöglichen, die schulische Tätigkeit fortzusetzen. Achtung: Im Geschäft, beim Einkauf selbst, besteht kein Unfallschutz.