1. Ist mein Kind gesetzlich unfallversichert, wenn es mit dem E-Scooter zur Schule fährt?
Ja! Egal mit welchem Verkehrsmittel ihr Kind fährt, gilt auf dem Hin- und Rückweg gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (für das Kind - nicht für den Scooter oder Roller)! Eltern sollten sich zunächst aber versichern, dass das Kind das Fahrzeug beherrschen kann und die Verkehrsregeln kennt und sicher anwenden kann. Eltern von Minderjährigen sind verantwortlich für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nach StVZO (Licht, Klingel etc.).
2. Dürfen E-Scooter in der Schule benutzt werden?
Die Schulleitung sollte im Rahmen der Haus- und/oder Schulhofordnung regeln, wo genau die E-Scooter auf dem Schulgelände/im Schulgebäude abgestellt werden dürfen. Grundsätzlich sollten E-Scooter auf dem Schulgelände nicht gefahren werden. Auch bei der Fahrt zum E-Roller-Parkplatz muss die Gefährdung für Fußgänger*innen (Mitschüler*innen, Lehrkräfte, Besucher*innen etc.) ausgeschlossen werden. Prüfen Sie, ob für E-Scooter eine gesonderte Abstell- oder Parkfläche ausgewiesen werden kann. Sachkostenträger und Schule sind allerdings nicht verpflichtet, Ladestationen zur Verfügung zu stellen. Die Art der Sicherung gegen Diebstahl und das Risiko der Beschädigung liegt allein bei der Eigentümer*in des Rollers/Scooters.
3. Können E-Scooter bei Schulausflügen etc. genutzt werden?
Grundsätzlich ist die Nutzung für Ausflüge, Wandertage und Co. nicht verboten. Vorher muss allerdings eine anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, damit geeignete organisatorische und technische Maßnahmen getroffen werden, um die Gefährdungen zu reduzieren.