Letzte Änderung: 14. April 2024

Mit dem E-Scooter in die Schule

E-Roller und Schulweg – Die 6 wichtigsten Fragen und Antworten

Voll im Trend, schnell unterwegs und mühelos von A nach B – immer mehr Jugendliche nutzen E-Scooter für Ihren Schulweg. Gerade Eltern und Schulen haben wegen der Nutzung aber viele Fragen und Bedenken: ist der E-Scooter überhaupt ein erlaubtes Verkehrsmittel? Worauf müssen Lehrkräfte und Schule achten? Die sechs wichtigsten Fragen haben unsere Expert*innen für Verkehrssicherheit für Sie beantwortet.

Man sieht eine Frau mit Helm von hinten, die mit einem E-Scooter durch den Park fährt.

Sicheres E-Scooter Fahren will gelernt sein.  Bild: © Anastasia, Adobe Stock

1. Ist mein Kind gesetzlich unfallversichert, wenn es mit dem E-Scooter zur Schule fährt?

Ja! Egal mit welchem Verkehrsmittel ihr Kind fährt, gilt auf dem Hin- und Rückweg gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (für das Kind - nicht für den Scooter oder Roller)!  Eltern sollten sich zunächst aber versichern, dass das Kind das Fahrzeug beherrschen kann und die Verkehrsregeln kennt und sicher anwenden kann. Eltern von Minderjährigen sind verantwortlich für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nach StVZO (Licht, Klingel etc.).

2. Dürfen E-Scooter in der Schule benutzt werden?

Die Schulleitung sollte im Rahmen der Haus- und/oder Schulhofordnung regeln, wo genau die E-Scooter auf dem Schulgelände/im Schulgebäude abgestellt werden dürfen. Grundsätzlich sollten E-Scooter auf dem Schulgelände nicht gefahren werden. Auch bei der Fahrt zum E-Roller-Parkplatz muss die Gefährdung für Fußgänger*innen (Mitschüler*innen, Lehrkräfte, Besucher*innen etc.) ausgeschlossen werden. Prüfen Sie, ob für E-Scooter eine gesonderte Abstell- oder Parkfläche ausgewiesen werden kann. Sachkostenträger und Schule sind allerdings nicht verpflichtet, Ladestationen zur Verfügung zu stellen. Die Art der Sicherung gegen Diebstahl und das Risiko der Beschädigung liegt allein bei der Eigentümer*in des Rollers/Scooters.

3. Können E-Scooter bei Schulausflügen etc. genutzt werden?

Grundsätzlich ist die Nutzung für Ausflüge, Wandertage und Co. nicht verboten. Vorher muss allerdings eine anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, damit geeignete organisatorische und technische Maßnahmen getroffen werden, um die Gefährdungen zu reduzieren.

Checkliste: Für die sichere und gefahrlose Nutzung sind diese Voraussetzungen wichtig

  • Genügend Aufsichtspersonen gemäß Aufsichtsverordnung (AufsVO) nehmen teil.
  • Die E-Scooter sind in technisch einwandfreiem Zustand (Sicht-/ und Funktionskontrolle). Gegebenenfalls müssen hier die verantwortlichen Lehrkräfte geschult werden.
  • Die E-Scooter sind mit einer Versicherungsplakette ausgestattet.
  • Die Schüler*innen sind mindestens 14 Jahre alt.
  • Die Schüler*innen können die E-Scooter sicher bewegen, Kurven fahren und bremsen.
  • Die Schüler*innen tragen einen geeigneten Helm, Kleidung mit retroreflektierenden und/oder hellen Anteilen sowie festes Schuhwerk.
  • Die Schüler*innen werden durch die Lehrkraft vor Fahrtantritt über die auf der geplanten Route zu erwartenden Gefahrenstellen-/ und Situationen aufgeklärt.
  • Die geplante Fahrtstrecke kann von den Schüler*innen als Gruppe voraussichtlich gut bewältigt werden (überwiegend Radwege nutzen)!

Diese Unterweisung vor Fahrtantritt beinhaltet folgende Verkehrs-und Verhaltensregeln

  • Es wird einzeln hintereinander und nicht freihändig gefahren.
  • Ist ein Radweg vorhanden, wird dieser genutzt.
  • Gibt es keinen Radweg, muss auf der Fahrbahn möglichst weit rechts gefahren werden.
  • Das Abbiegen wird rechtzeitig durch Handzeichen angekündigt. Achtung: für ungeübte Fahrer*innen ist das kurzzeitig einhändige Fahren schwierig!
  • Das Mitfahren einer zweiten Person und das Anhängen von Lasten wie zum Beispiel Fahrradanhängern sind verboten.
  • Ein "Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art" gilt auch für E-Scooter – sie dürfen dann nur geschoben werden.
Extratipp: Wählen Sie möglichst eine Route mit vielen Radwegen und/oder Tempo 30 Zonen sowie ebenem Untergrund bzw. Straßenbelag.

4. Ist eine Verwendung von E-Scootern in einer Jugendverkehrsschule möglich?

Nein, denn Elektro-Kleinstfahrzeuge dürfen erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden.

5. Braucht man für E-Scooter eine Fahrerlaubnis?

Generell ist für die Nutzung von E-Scootern keine Fahrerlaubnis erforderlich. Ein Mofaführerschein ist allerdings empfehlenswert. So können Eltern sicher sein, dass die Geschwindigkeiten und Gefahren richtig eingeschätzt werden können und der*die Jugendliche die Verkehrsregeln beherrscht..

6. Besteht Versicherungspflicht für E-Scooter?

Elektro-Kleinstfahrzeuge gelten als Kraftfahrzeuge und sind versicherungspflichtig. Die Versicherungsplakette muss wie beim Motorroller dauerhaft auf der Fahrzeugoberfläche gut sichtbar aufgeklebt sein.

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