Letzte Änderung: 20. April 2024

Versicherungsschutz im Kindergarten

Unfall in der Kindertageseinrichtung – was nun?

Mit dem Besuch des Kindergartens beginnt ein neuer Lebensabschnitt: Gut zu wissen, dass die Unfallkasse Hessen als gesetzliche Unfallversicherung im Ernstfall zur Stelle ist. Denn im Kindergarten und später auch in der Schule sind die Kleinsten automatisch bei der UKH versichert. Unsere Aufgabe ist in erster Linie, Unfälle zu verhüten. Und wenn trotzdem ein Unfall passiert, kümmern wir uns um die Kinder medizinisch und finanziell – teilweise ein Leben lang. Doch wer und was ist eigentlich genau unfallversichert? Was ist, wenn ein Unfall passiert? Und wie sieht es dann mit den Entschädigungsleistungen aus?

Unfallversicherungsschutz

Der Versicherungsschutz der Kinder in Tageseinrichtungen ist für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte völlig kostenlos. Das Land Hessen sowie die hessischen Städte und Gemeinden übernehmen die Beiträge. Die Tageseinrichtungen müssen staatlich anerkannt sein und der Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder dienen. Dazu zählen Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagesstätten

Was ist genau versichert?

Versicherungsschutz besteht

  • während des Besuchs der Kindertageseinrichtung, bei der Teilnahme an Ausflügen, Feiern und sonstigen Kita-Veranstaltungen,
  • auf dem Weg zwischen der Wohnung und der Kindertageseinrichtung oder dem Ort, an dem eine Kita-Veranstaltung stattfindet.

Was ist nicht versichert?

Kein Versicherungsschutz besteht

  • beim Besuch von Kinder- und Wohnpflegeheimen, medizinisch-therapeutischen Einrichtungen und rein privaten Aktivitäten,
  • bei rein privaten Tätigkeiten, beispielsweise wenn der Kindergartenweg unterbrochen wird, um einzukaufen.

Und wenn doch ein Unfall passiert?

Dann meldet die Kita-Leitung den Unfall an die UKH. Wir leiten die medizinischen und therapeutischen Schritte ein. Die Rehamanager*innen und die Leistungsexpert*innen der UKH kümmern sich um die bestmögliche Versorgung. Ärzt*innen und Krankenhäuser rechnen direkt mit uns ab.

Passiert der Unfall auf dem Weg zur oder von der Kita oder ist erst später ein Arztbesuch erforderlich, sollte ebenfalls die Kita-Leitung informiert werden. Kleinere Unfälle ohne Arztbesuch werden im „Verbandbuch“ der Kita eingetragen. Dieser Eintrag ins Verbandbuch kann evtl. bei einem späteren Arztbesuch wichtig sein.

Checkliste: Diese Leistungen übernimmt die Unfallkasse Hessen nach einem Unfall

  • ambulante und stationäre Behandlung, auch in Reha-Einrichtungen
  • zahnärztliche Behandlung einschließlich Versorgung mit Zahnersatz
  • Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, auch Brillen
  • Fahrtkosten zum Arzt/zur Ärztin
  • häusliche Krankenpflege
  • Pflegegeld, Pflegekraft, Heimpflege
  • Kinderpflege-Verletztengeld: Wenn Sie berufstätig sind und sich vorübergehend zu Hause um Ihr Kind kümmern müssen (Voraussetzung: es ist jünger als 12 Jahre), erstatten wir für Ihren Verdienstausfall durch Kinderpflege-Verletztengeld. Alternativ übernehmen wir die Kosten für eine Haushaltshilfe.

Nach Unfällen mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen zahlen wir eine Rente.

Gut beschützt in der Kita!  Bild: © Sergey Novikov, Adobe Stock

Tipps für eine sichere und gesunde Kindergartenzeit

  • Kinder wollen ihre Umwelt möglichst selbst erkunden und kennenlernen. Sport und Bewegung sind wichtig für Kinder: Sie sorgen für Bewegungssicherheit und helfen so, Unfälle zu vermeiden.
  • Wichtig ist natürlich auch auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung zu achten.
  • Die Jüngsten sollten möglichst zu Fuß zur Kita gebracht werden. Damit wird von klein auf sicheres Verkehrsverhalten gefördert, was für den späteren Schulweg hilfreich ist.
  • Helle Kleidung mit Reflektoren sorgt in der dunklen Jahreszeit für optimale Sichtbarkeit im Straßenverkehr und kann Unfälle vermeiden.
  • Wichtig: Wegen der Strangulierungsgefahr sollten Kordeln und Schnüre von der Kleidung der Kinder entfernt werden.
  • Auf dem Spielplatz gilt: Helm ab! Kindern können mit den Fahrradhelmen zwischen den Sprossen der Spielgeräte hängen bleiben. Auch hier besteht die Strangulationsgefahr.

Extra-Tipp für Kinder:

Auf www.molli-und-walli.de, unserer Webseite für Vorschul- und Grundschulkinder, gibt es zum Thema „Verkehrserziehung“ jede Menge Spiel und Spaß.

Bild: © UKH
Das Logo von Molli und Walli zeigt das Gesicht von Molli und von Walli dem Nilpferd. Darunter steht der Schriftzug "Molli und Walli".

Molli und Walli nun auch als App

Hier können Sie die mobile Molli-und-Walli-App für Smartphone und Tablet herunterladen:


Häufige Fragen

Ja. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht unabhängig davon, wie die Kinder zur Schule oder Kita gelangen. Die Wahl des Beförderungsmittels hat grundsätzlich keine Bedeutung für den Unfallversicherungsschutz. Auch die Frage, ob das Kind alleine zur Einrichtung kommt oder in Begleitung, hat auf den Versicherungsschutz keinen Einfluss.

Ja, wenn Eltern ihre Kinder in die Tagesstätte oder zu einer Tagesmutter/Tagespflege bringen müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, sind Sie auf den Wegen gesetzlich unfallversichert. Auch eine notwendige Abweichung vom sonst üblichen Arbeitsweg ist versichert. Der gesetzliche Versicherungsschutz soll die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erleichtern beziehungsweise erst ermöglichen und bezieht sich auf die versicherte Mutter oder den versicherten Vater.

Ihr Kind ist versichert bei einem Kurs, der in den organisatorischen Verantwortungsbereichder der Tageseinrichtung fällt. Stellt die Einrichtung lediglich die Räume zur Verfügung, die Veranstaltung selbst liegt aber in der Verantwortung Dritter, so besteht bei der Teilnahme kein Unfallschutz.

Es besteht kein Versicherungsschutz in selbst-organisierten Eltern-Kind-Gruppen oder bei der Betreuung durch Verwandte und Bekannte.

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