Kindersichere Elektroinstallationen
Nicht nur Neubauten müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, den die vorgeschriebenen Normen wiedergeben. Beispielsweise müssen Steckdosen in Kitas eine Kindersicherung aufweisen (DIN VDE 0620-1). Diese Steckdosen haben Verblendungen unmittelbar hinter den Steckeröffnungen.
Bereits seit Juni 2007 wird der Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen für Steckdosenstromkreise, die durch Laien genutzt werden und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind, gefordert (DIN VDE 0100 Teil 410). Diese Anforderung gilt auch bei Endstromkreisen für tragbare Betriebsmittel im Außenbereich (Bemessungsstrom bis einschließlich 32 Ampere) z. B. bei einem tragbaren CD-Spieler oder einer Lichterkette. Der Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in Kitas ist also zwingend vorgeschrieben.