Letzte Änderung: 27. Mai 2023

Steckdosen und Elektrogeräte richtig sichern

So vermeiden Sie Stromunfälle in der Kita

Kleine Kinder können die Gefahren, die von Strom ausgehen, noch nicht einschätzen. Daher müssen Gefährdungen durch Strom, insbesondere in Kindertageseinrichtungen, komplett ausgeschlossen werden. Dazu müssen alle elektrischen Geräte – von der Heißklebepistole über den Wasserkocher bis hin zu Steckdosen – in einem sicheren Zustand sein. Der Kinderschutz muss unabhängig vom Baujahr der Kita dem aktuell geltenden Stand der Technik entsprechen.

Sicherer Umgang mit Strom

Sogar für Erwachsene ist es schwierig, das komplizierte Thema Elektrizität zu verstehen. Wie soll man dann Kindern das Thema so erklären, dass sie es begreifen? Vor allem Steckdosen üben eine besondere Anziehungskraft auf Kinder aus, denn die kleinen Öffnungen laden dazu ein, etwas hineinzustecken. Der Schutz durch technische Vorkehrungen hat daher in jedem Fall Vorrang vor der Vermittlung von Verhaltensregeln. "Nicht in die Steckdose greifen!" ist eine Ermahnung, die im schlimmsten Fall zum Gegenteil verleitet.

In einer Kindertagesstätte lassen sich etliche Beispiele für elektrische Betriebsmittel finden, die nach diversen Kriterien unterschieden werden:

  • der Wasserkocher im Pausenraum der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
  • die Heißklebepistolen für Bastelaktivitäten,
  • oder der CD-Spieler.

Damit diese Geräte sicher bleiben, müssen sie durch die Kita-Betreiber regelmäßig nach gesetzlich vorgegebenen Prüffristen geprüft werden.

Gesetzliche Prüffristen

Prüfung ortsfester Geräte und Anlagen sowie elektrischer Gebäudeinstallationen und ihrer Betriebsmittel nach DIN VDE 0105-100
Wann? Beispiele Prüf-Intervall
Vor der ersten Inbetriebnahme Verteiler Spätestens alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft (wenn nicht anders in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt)
Nach Umzug Steckdosen Spätestens alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft (wenn nicht anders in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt)
Nach erfolgter Reparatur Wiederholungsprüfungen Fest angeschlossene Betriebsmittel (z. B. Deckenleuchten) Spätestens alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft (wenn nicht anders in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt)

Prüffristen dank Gefährdungsbeurteilung individuell festlegen

Die Träger stellen in der Kita elektrische Betriebsmittel bereit, die sowohl Personal als auch Kinder nutzen. Sie müssen dafür sorgen, dass die Gefährdungen, die von den Elektrogeräten ausgehen, ausgeschlossen oder hinreichend begrenzt sind. Sind die Prüffristen, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten, vorgeschrieben, lassen sich Gefahren minimieren. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen vorab Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen ermittelt werden (siehe Infokasten: Verantwortung der Kita-Träger).

Je nach Art der Elektroinstallation kann die Prüfung sowohl einen personellen als auch finanziellen Aufwand bedeuten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Träger mehrere Einrichtungen betreibt. Das Prüfgeschehen kann jedoch überschaubar gemacht und gegebenenfalls gestrafft werden. Mit der Gefährdungsbeurteilung besteht außerdem die Möglichkeit, in eigener Verantwortung und begründet individuell von den Prüffristen abzuweichen. Voraussetzung hierfür sind die betrieblichen Gegebenheiten und vorhandenen Erfahrungen.

Eine Gefährdungsbeurteilung kann auch die Maßgabe enthalten, dass nur Elektrogeräte nach Absprache angeschafft werden. Von „Spenden“ oder Geräten von zweifelhafter Herkunft ist Abstand zu nehmen. Idealerweise bietet der Arbeitgeber auch geprüfte Ladegeräte für Handys an, damit die Mitarbeiter*innen nicht ihren eigenen Ladegerät mitbringen müssen. Auch die Ausrüstung von Steckdosen mit Lademöglichkeit verringert das Vorhandensein von defekten Privatgeräten.

Der Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in Kitas ist also zwingend vorgeschrieben.

Steckdosen ziehen Kinder magisch an. Eine entsprechende Sicherung schützt.  Bild: © Marco2811, Adobe Stock

Kindersichere Elektroinstallationen

Nicht nur Neubauten müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, den die vorgeschriebenen Normen wiedergeben. Beispielsweise müssen Steckdosen in Kitas eine Kindersicherung aufweisen (DIN VDE 0620-1). Diese Steckdosen haben Verblendungen unmittelbar hinter den Steckeröffnungen.

Bereits seit Juni 2007 wird der Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen für Steckdosenstromkreise, die durch Laien genutzt werden und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind, gefordert (DIN VDE 0100 Teil 410). Diese Anforderung gilt auch bei Endstromkreisen für tragbare Betriebsmittel im Außenbereich (Bemessungsstrom bis einschließlich 32 Ampere) z. B. bei einem tragbaren CD-Spieler oder einer Lichterkette. Der Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in Kitas ist also zwingend vorgeschrieben.

Kein Bestandsschutz bei älteren Bauten

Doch nicht jede Kindertagesstätte entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Ältere Einrichtungen verfügen häufig über „historische“ Elektroinstallationen.

Zieht hier nun jede Normänderung eine Nachrüstung nach sich oder kann bei älteren Einrichtungen der Bestandsschutz geltend gemacht werden?

Die Unfallverhütungsvorschrift 82 „Kindertagesstätten“ fordert im §16, dass in Aufenthaltsbereichen der Kinder elektrische Anlagen und Betriebsmittel unter Berücksichtigung der Kindersicherheit zu errichten, bereitzustellen und zu betreiben sind. Durch die Definition von Schutzzielen mittels der Gefährdungsbeurteilung (wie im § 3 der DGUV Vorschrift 1 oder § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)) müssen Maßnahmen gefunden werden, um zuverlässig Gefährdungen (u. a. durch Stromschlag) beim „Arbeitsmittel elektrische Anlage“ vermeiden zu können.

Bei der Entscheidung also, ob die elektrische Anlage deshalb auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen ist, sollte immer Sicherheit, Zuverlässigkeit und Gebrauchsnutzen Vorrang vor einem Bestandsschutz haben.

Der Kita-Träger kann von diesen Anforderungen abweichen, wenn:

  • bei Arbeitsmitteln, die bereits in Betrieb sind, eine andere, ebenso wirksame Maßnahme getroffen wird

  • oder die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen im Einzelfall zu einer „unverhältnismäßigen Härte“ führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist.

    ABER: Der Schutz der Beschäftigten und Kinder geht immer vor, deshalb liegt bei der Sicherheit von Steckdosen nie eine „unverhältnismäßige Härte“ vor. Vielmehr ist zu klären, was unter „andere, ebenso wirksame Maßnahmen“ zu verstehen ist.

Kinderschutz beim nachträglichen Einbau

Es werden viele vermeintliche Lösungen zur Nachrüstung von Steckdosen angeboten. Sehr verbreitet sind Plastikscheiben, die passgenau in die Steckdose eingesetzt werden und mit einem Klebestreifen fixiert sind. Höherwertige Modelle können mit dem Steckdosengehäuse verschraubt werden. Die Sicherheit ist allerdings nur augenscheinlich gegeben. Der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) nimmt dazu wie folgt Stellung: „Bei der Kombination aus Stecker, Steckdose und Kindersicherung sind die in den Normblättern vorgegebenen Maße und Abstände nicht mehr eingehalten, womit die Vorgaben des VDE nicht eingehalten sind.

Bitte beachten Sie: Eine CE-Produktkennzeichnung auf Kindersicherungen ist generell nicht zulässig, da es sich nicht um elektrisches Betriebsmittel im Sinne der Richtlinie 2014/35/EU handelt.

Ebenfalls erhältlich sind Nachrüstsätze in Form von Steckdoseneinsätzen mit integriertem Fehlerstrom-Schutzschalter, die in vorhandene Anschlussdosen eingebaut werden.

Achtung: Sie schützen nur die nachgeschalteten Verbraucher und stellen lediglich eine Erhöhung des Schutzpegels dar! Solche Steckdosennachrüstlösungen mit mobilen oder fest installierten FI-Schutzschaltern können kurzfristig erforderlich sein, wenn Strom mit Wasser in Kontakt kommen kann.

Quickcheck: Vermeidung von Stromunfällen in der Kita

  • Gefährdungen durch Strom in Kindertageseinrichtungen müssen unbedingt vermieden werden.
  • Elektrische Anlagen – ob fest installiert oder tragbar – müssen regelmäßig geprüft werden.
  • Die (teilweise individuell) festgelegten Prüffristen müssen den betrieblichen Gegebenheiten entsprechen und sind in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert.
  • Unabhängig vom Baujahr der Kindertagesstätte muss der Kinderschutz dem aktuell geltenden Stand der Technik entsprechen. Nachrüstungen durch entsprechende Einbauten wie Fehlerstrom-Schutzschalter-RCD und berührungssichere Steckdosen sind gegebenenfalls erforderlich.

Aufgaben der Unfallkasse Hessen

Die Aufgabe der UKH ist es, Kindergartenunfälle möglichst zu verhüten. Wenn aber trotzdem ein Unfall passiert, kümmern wir uns um die notwendige medizinische und therapeutische Behandlung des Kindes. Wenn ein Kind im Kindergarten oder bei einer entsprechenden Veranstaltung einen Unfall erleidet, so leiten Kindergarten bzw. Schule alles automatisch in die Wege.

Bild: © UKH
Das Logo der UKH hängt an der Hauswand der Unfallkasse Hessen in Frankfurt.

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Weitere Medien

  • Detailseite: UKH Broschüre – Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung in Kitas

    UKH Broschüre

    Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung in Kitas

    UKH Schriftenreihe Band 17

  • Detailseite: DGUV Informationen – Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen

    DGUV Informationen

    Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen

    DGUV Information 202-089

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