Letzte Änderung: 13. April 2024

Warum Sicherheitsbeauftragte in Kindertagesstätten unentbehrlich sind

Der interne Blick: Sicherheitsbeauftragte unterstützen ihre Leitungen bei Sicherheit und Gesundheit in der Kita

„In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten (die betreuten Kinder gelten in der Kita als Beschäftigte) hat der Unternehmer unter Beteiligung des Personal-/Betriebsrats Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen.“ Soweit die Theorie, das Gesetz in Kurzform.

SiBe – Wieso? Weshalb? Warum? Mission: eine sichere und gesunde Kita
Bild: © schallundschnabel

In der Praxis gestaltet sich das Ganze jedoch nicht so einfach. Das kann mit der „Verweigerung“ möglicher Kandidat*innen bei der Bestellung zum/zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) beginnen. Aber auch die Frage, wie Sicherheitsbeauftragte Unternehmer*innen überhaupt unterstützen sollen, wird nicht immer befriedigend beantwortet. Wir bringen Licht ins Dunkel und brechen die Lanze für die ehrenamtlichen Sicherheitsbeauftragten – nicht nur in Kindertagesstätten.

Ein möglicher Grund für Missverständnisse könnte in der Bezeichnung „Sicherheitsbeauftragte*r“ liegen. Man verbindet diesen Begriff wohl eher mit Zuständigkeit, Kompetenz und vor allem Verantwortung, als mit der vom Gesetzgeber gedachten „einfachen“ Unterstützung in Sachen Sicherheit und Gesundheit.

So verwundert es auch nicht, wenn Erzieher*innen mitunter eine Bestellung zur SiBe ablehnen und/oder Träger*innen andererseits glauben, sie könnten Teile ihrer Verantwortung für den Arbeitsschutz auf  Sicherheitsbeauftragte „abwälzen“. Beide Handlungsweisen zeugen von Unkenntnis des wahren Sachverhalts. Wir bemühen uns um Begriffs- und Aufgabenerklärung.

Welche Kompetenzen erfordert das Amt der/des SiBe?

Die SiBe sollen also den Träger/die Trägerin bei den notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen (Kita-Unfällen) und Berufskrankheiten unterstützen. Das heißt konkret: SiBe sehen als Insider*innen die Gefahren oder Mängel, die dem Träger so nicht bekannt sind. Ebenso sind den Sicherheitsbeauftragten die internen Arbeitsabläufe vertraut und sie können durch wertvolle Vorschläge zu deren Verbesserung beitragen. Als Insider*innen in der Kita können sie praxisnah für den Arbeitsschutz und für die Sicherheit von Kindern und Kolleg*innen aktiv werden.

Gleichzeitig sollen SiBe als Mitglieder des Teams Kolleg*innen über Sicherheits- und Gesundheitsschutzthemen informieren und ggfs. auch auf Gefahren oder gefährliche Arbeitspraktiken hinweisen. Aber auch hier liegt die Akzentuierung wieder auf der Insiderrolle: SiBe soll nicht als "Arbeitsschutzinspektor*innen" operieren, sie sollen vielmehr auf kollegialer Ebene motivieren. Sie werden auch damit leben müssen, dass ihr Rat nicht immer Gehör findet. Das SiBe-Amt ist ein Ehrenamt und mit keinerlei Weisungsbefugnis verbunden. Also haben die Mitarbeiter*innen in dieser Funktion auch keine höhere Verantwortung als andere Teammitglieder.

Die Tätigkeit setzt selbstverständlich ein Interesse für die Themen Sicherheit und Gesundheit voraus.

Für den Umgang mit Team, Leitung, Träger*in ist eine gewisse Kommunikationsfähigkeit wünschenswert. Leitungen können in der Regel kein*e SiBe sein, da sie zum einen (insbesondere in großen Einrichtungen) nicht mehr so "nah" an der Tätigkeit sind und sie sich zum anderen als Verantwortliche für Arbeitsschutzbelange ja schlecht selbst beraten können.

Die von manchen Kommunen praktizierte Regelung, eine*n SiBe für mehrere Einrichtungen zu bestellen, steht ebenfalls dem Insidergedanken des Gesetzgebers entgegen. Derartige quasi externe Personen kommen zu „gefühlten Kontrollen" in die Einrichtung. Kontrollen gehören jedoch ausdrücklich nicht zu den Aufgaben der/des Sicherheitsbeauftragten. Diese Funktionen übernehmen diverse andere Personen, wie Sicherheitsfachkräfte, Spielplatzkontrolleure etc. Es ist also pro Einrichtung tatsächlich ein*e SiBe erforderlich – der/die im genannten „Insider-Sinne“ tätig wird. Noch ein Hinweis:

In ein-gruppigen Einrichtungen kann es vorkommen, dass die Leitungs- und SiBe-Funktion in einer Person vereint sind. Wir raten davon ab.

Das machen SiBe ausdrücklich nicht

Da es in der Praxis vielfach überzogene Vorstellungen von der Tätigkeit der Sicherheitsbeauftragten gibt, wird zunächst erläutert, was definitiv nicht Aufgabe der SiBe ist:

  • das Durchführen von Prüfungen an Spielplatzgeräten*, Elektrogeräten etc.
  • das Beseitigen bestehender Mängel
  • das Beaufsichtigen von Firmen, Handwerkern

(* Erzieher*innen können die einfache Sichtprüfung von Spielplatzgeräten nach entsprechender Unterweisung durchführen. Diese Prüfung ersetzt aber keinesfalls die erforderlichen Prüfungen durch einen Sachkundigen bzw. Sachverständigen.)

SiBe – ein wichtiges und soziales Amt

Mit den richtigen Rahmenbedingungen und einer umfassenden Einführungsschulung ist die SiBe-Tätigkeit gerade im Kita-Bereich keine Bürde, sondern sie kann durchaus eine interessante Ergänzung der pädagogischen Arbeit sein. Die Verbindung „Kind, Sicherheit und Gesundheitsschutz“ bietet ein breites thematisches Spektrum und geht weit über die Feststellung technischer Mängel hinaus. Themen, wie altersgerechter Umgang mit Risiken, richtiges Sitzen oder Lärmbelastung, sind Teil des pädagogischen Alltags und ermöglichen den SiBe, neues Wissen aus dem Arbeitsschutz direkt in ihre eigentliche Aufgabe einfließen zu lassen. Das Kita-Team sollte diese Chance nutzen und geeignete Kolleg*innen zur Übernahme des "Ehrenamts" ermutigen.

Die Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe kann zu den Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten gehören.  Bild: © rh2010, Adobe Stock

Die Aufgaben in der Praxis

Für den/die neu bestellte SiBe stellt sich die Frage, wie man dieses Amt nun konkret ausüben soll. Beim Einstieg ins SiBe-Amt steht die Unfallkasse Hessen (UKH) als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Unser Regelwerk steht online zur Verfügung, wir bieten zahlreiche (Einführungs-)Seminare für SiBe an und halten praxisbezogene Informationen und Weiterbildungsangebote auf ukh.de für Sie bereit.

Basis-Informationen: Hier werden neue SiBe fündig!

In der Regel wird die oder der neue SiBe zunächst wenig über das Thema Arbeitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz bzw. in der Kita wissen. Grundinformationen vermittelt die Unfallkasse Hessen mit entsprechenden zielgerichteten Seminaren.

Prüfen Sie Ihre Organisation

Der erste praktische Schritt sollte eine Bestandsaufnahme des Arbeitsschutzes der Einrichtung sein. Gemeinsam mit der Leitung sind folgende Fragen zu klären:

  • Wird die Einrichtung von einer Sicherheitsfachkraft betreut?
  • Gibt es eine betriebsärztliche Betreuung?
  • Werden notwendige Prüfungen (für Elektroanlagen, elektrische Geräte, Steckdosen, Spielplatzgeräte) von entsprechenden Fachkräften durchgeführt und dokumentiert?
  • Ist die Erste Hilfe ausreichend organisiert (Verbandsmaterial, Anzahl Erst-Helfer*innen)?
  • Wie sieht das Unfallgeschehen in der Einrichtung aus, gibt es Unfallschwerpunkte?
  • Gibt es Unterweisungen zu relevanten Themen wie Impfschutz etc.? Wer führt diese wann und wo durch?

Erkennen Sie Mängel und melden Sie diese

Normalerweise nimmt man bestehende Mängel oder Gefahren nebenbei, während seiner Arbeit, wahr. Dennoch wird in der Hektik des Alltags manches übersehen.

Es ist daher sinnvoll, in einem gewissen Turnus gemeinsam mit der Leitung einen Rundgang durch die Einrichtung und über das Außengelände zu machen und sich Gebäude, elektrische Geräte, Steckdosen, Spiel-Fahrzeuge, Spielplatzgeräte etc. einmal kritisch anzuschauen. Ob Sie dies monatlich, vierteljährlich oder in einem eigenen Rhythmus tun, hängt von den Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtung ab. Entdecken Sie Mängel, so sollten Sie diese dem Träger/der Trägerin schriftlich mitteilen.

Schwerwiegende Mängel, wie eine zerbrochene Steckdosenabdeckung, müssen natürlich unverzüglich gemeldet und bis zur Mangelbeseitigung ausreichend gesichert werden!

Teilen Sie Ihre Informationen mit dem Team und machen Sie auf Verbesserungsmöglichkeiten aufmerksam

Als SiBe sind Sie über etliche Themen und Sachverhalte besser informiert sein als das übrige Team. Bitte geben Sie Ihr Wissen in geeigneter Weise an Ihre Kolleg*innen weiter! Es gibt viele Anlässe und Möglichkeiten dazu, z. B. durch Auslegen von Fachzeitschriften und Infomaterial der Unfallkasse oder durch Hinweise bei Teamsitzungen.

Gerade praxisrelevante Themen, wie Ergonomie, Lärm, Raumklima, werden in Zeitschriften und Schriften der Unfallkasse behandelt. Es ist wichtig, dass Sie als SiBe dafür sorgen, aktuelle Neuigkeiten oder auch Grundlagenwissen im Team zu verbreiten.

Eine weitere Betätigungsmöglichkeit besteht in der Realisierung kleinerer Projekte. So könnte sich die Einrichtung regelmäßig für einen bestimmten Zeitraum mit einem speziellen Thema aus dem Arbeitsschutz auseinandersetzen. Beispielsweise ist das richtige Sitzen für Erzieher*innen ein wichtiges und interessantes Thema, wozu es Literatur, Leihmöglichkeiten für Stühle sowie externe Beratungsmöglichkeiten (Unfallkasse, Betriebsarzt etc.) gibt. SiBe können auf diese Angebote aufmerksam machen und gemeinsam mit der Leitung z. B. die Erprobung neuer Stühle initiieren. Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass hier mit wenig Aufwand ein erfolgreiches Wirken möglich ist, das oft zum Ziel „rückengerechtes Arbeiten" führt.

Bleiben Sie am Ball! Arbeitsschutz ist nicht immer einfach und „mal eben“ schnell gemacht – manchmal brauchen Dinge ihre Zeit. Hiervon sollten Sie sich nicht entmutigen lassen. Ihr Ziel sollte die sichere und gesunde Kita sein. Darum sind Sie als SiBe unentbehrlich.

Weitere Informationen

Haben Sie konkrete Probleme, brauchen Sie Unterstützung oder gibt es Ihrerseits Tipps zum Thema – schreiben Sie oder mailen Sie uns unter praev[at]ukh.de.

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