Die Organisation der Ersten Hilfe in der Schule
Die Schulleiter haben die Aufgabe, eine sachgerechte Erste Hilfe an ihrer Schule sicherzustellen. Sie haben dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet wird und, falls erforderlich, eine ärztliche Versorgung veranlasst wird. Dazu ist es notwendig, dass als Ersthelfer ausgebildete Lehrkräfte in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Die Schulleitung hat zudem dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer nicht nur ausgebildet werden, sondern sich in regelmäßigen Abständen fortbilden.
Um den Schulsanitätsdienst effektiv in die Erste-Hilfe-Organisation der Schule und in die Unterrichtsveranstaltungen einzubinden, ist es sinnvoll, ein Konzept hierfür zu entwickeln. Zumeist wird der Sanitätsdienst in Form einer Arbeitsgemeinschaft und/oder im Rahmen des Wahlpflichtunterrichtes (WPU) angeboten. Zudem ist er durch z. B. den Einsatz bei Unterrichtsveranstaltungen, Pausen, Schulfesten, Sportveranstaltungen in der Schule bekannt. Wie der Schulsanitätsdienst konkret organisiert und eingesetzt wird, kann jede Schule selbst entscheiden. Auch bei Alarmproben oder im Rahmen von Maßnahmen zur Krisenprävention kann eine Mitwirkung des SSD sinnvoll sein.
Für die Ausbildung der Schülersanis bietet sich eine Kooperation mit einer Hilfsorganisation an. Diese bildet die Schüler*innen nicht nur aus, sondern leistet auch fachlichen und organisatorischen Beistand. Schulen, die Interesse am Aufbau eines Sanitätsdienstes haben, können sich an die regional zuständigen Stellen des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), der Johanniter-Unfallhilfe (JUH) oder des Malteser Hilfsdienstes (MHD) wenden.