Letzte Änderung: 20. April 2024

Erste Hilfe in der Schule

Schulsanitätsdienst: Schüler*innen im Dienst der Ersten Hilfe

Sie möchten anderen helfen und zu einem entspannten Schulklima beitragen: Immer mehr Schülerinnen und Schüler organisieren sich an ihren Schulen im Schulsanitätsdienst. Um Aktivitäten der Ersten Hilfe an Schulen zu fördern, unterstützt die Unfallkasse Hessen seit 2001 die Gründung von Schulsanitätsdiensten.

Pflaster, Kühlpack, Kopfverband und Co. – Die Aufgaben des Schulsanitätsdienstes

Die Mitglieder eines Schulsanitätsdienstes sind in Erster Hilfe ausgebildete Schülerinnen und Schüler, die grundsätzlich unter Aufsicht und Betreuung einer Lehrkraft ehrenamtlich tätig sind. Ihre Hauptaufgabe ist es, in den Pausen und ggf. bei weiteren Schulveranstaltungen, die verantwortlichen Lehrkräfte bei Erste-Hilfe-Maßnahmen zu unterstützen. Der Schulsanitätsdienst (SSD) ist in die Prävention von Unfällen und Gesundheitsgefahren eingebunden und kann durch Meldung von besonderen Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen an die Schulleitung vorbeugend unterstützen. 

„Oberste Regel: Selbstschutz geht vor Fremdschutz!“

Erste Hilfe muss gelernt sein – und immer wieder geübt werden!  Bild: © Jürgen Kornaker, UKH

Die Organisation der Ersten Hilfe in der Schule

Die Schulleiter haben die Aufgabe, eine sachgerechte Erste Hilfe an ihrer Schule sicherzustellen. Sie haben dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet wird und, falls erforderlich, eine ärztliche Versorgung veranlasst wird. Dazu ist es notwendig, dass als Ersthelfer ausgebildete Lehrkräfte in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Die Schulleitung hat zudem dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer nicht nur ausgebildet werden, sondern sich in regelmäßigen Abständen fortbilden.

Um den Schulsanitätsdienst effektiv in die Erste-Hilfe-Organisation der Schule und in die Unterrichtsveranstaltungen einzubinden, ist es sinnvoll, ein Konzept hierfür zu entwickeln. Zumeist wird der Sanitätsdienst in Form einer Arbeitsgemeinschaft und/oder im Rahmen des Wahlpflichtunterrichtes (WPU) angeboten. Zudem ist er durch z. B. den Einsatz bei Unterrichtsveranstaltungen, Pausen, Schulfesten, Sportveranstaltungen in der Schule bekannt. Wie der Schulsanitätsdienst konkret organisiert und eingesetzt wird, kann jede Schule selbst entscheiden. Auch bei Alarmproben oder im Rahmen von Maßnahmen zur Krisenprävention kann eine Mitwirkung des SSD sinnvoll sein.

Für die Ausbildung der Schülersanis bietet sich eine Kooperation mit einer Hilfsorganisation an. Diese bildet die Schüler*innen nicht nur aus, sondern leistet auch fachlichen und organisatorischen Beistand. Schulen, die Interesse am Aufbau eines Sanitätsdienstes haben, können sich an die regional zuständigen Stellen des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), der Johanniter-Unfallhilfe (JUH) oder des Malteser Hilfsdienstes (MHD) wenden.

Die konkrete Ausgestaltung der Anforderungen an die Erste-Hilfe-Kurse für Lehrkräfte und ihre Finanzierung ist geregelt.

Welche Pflichten haben Lehrkräfte als Aufsicht von Schulsanitätsdiensten?

Lehrkräfte haben die Aufsichtspflicht und tragen die Verantwortung für den möglichen Einsatz des SSD. Hier ergeben sich zwei Aspekte. Einerseits die Aufsichtspflicht der Schule über die Schulsanitäter, andererseits die gegenüber den verletzten oder erkrankten Schülern.

Die Schulsanitäter müssen grundsätzlich vom Betreuungslehrer oder einer anderen Lehrkraft beaufsichtigt werden. Verletzte und Erkrankte bedürfen einer besonderen Aufsicht, Fürsorge und Betreuung. Die Lehrkraft kann die Aufsicht im Rahmen der Aufsichtserlasse auf andere Personen wie Schulsanitäter*innen übertragen, wenn sie sich davon überzeugt hat, dass sie dazu geeignet sind.

Begleitende Schulsanitäter*innen sind auf Wegen gesetzlich unfallversichert.

Ist eine ständige Aufsicht der Schulsanitäter*innen nötig?

Eine ständige Aufsicht der Schulsanis ist nicht erforderlich, wenn der Dienst so eingeteilt ist, dass ein*e zuverlässige*r und erfahrene*r Schulsanitäter*in zum Team gehört, sich die betreuende Lehrkraft stichprobenweise vergewissert, dass die Schulsanitäter*innen die Regeln und Anweisungen für ihre Tätigkeit befolgen und die Sanitäter*innen wissen, wen sie ansprechen können, wenn sie Rat und Hilfe benötigen.

Sollen Verletzte von Schulsanitäter*innen nach Hause oder zum Arzt begleitet werden, sind die Regelungen der Aufsichtsverordnungen der Kultusministerien hinsichtlich Alter und Eignung der Begleitperson zu beachten. Grundsätzlich sind die begleitenden Schulsanitäter*innen auf diesen Wegen gesetzlich unfallversichert.

Die Mitglieder des Schul-Sanitätsdienstes können helfen, schlimme Unfallfolgen zu verhüten.  Bild: © Jürgen Kornaker, UKH

Auftrag und Rolle der betreuenden Lehrkraft

Die Lehrkraft leitet, koordiniert und betreut den Schulsanitätsdienst und unterrichtet die Schulsanitäter*innen im Rahmen des begleitenden Unterrichts. Dabei ist es sinnvoll, zu Beginn des Unterrichtes die Notfälle der vorausgegangenen Woche aufzuarbeiten und auch Fehler offen anzusprechen. Außerdem organsiert die betreuende Lehrkraft Aus- und Fortbildungen von interessierten Schülerinnen und Schülern und erstellt zusammen mit den Schüler*innen die Dienstpläne – es sollten möglichst immer ein Junge und ein Mädchen gemeinsam Dienst haben. Die Betreuungslehrkraft weist die Klassenlehrer*innen darauf hin, dass in den Schülerakten Notfalltelefonnummern, chronische Erkrankungen, Allergien und Dauermedikamente der Schüler*innen vermerkt werden sollen. 

Weiterhin stellt der/die Betreuungslehrer*in den Kontakt des Schulsanitätsdienstes zu den für die Sicherheit der Schule zuständigen Funktionsstellen her, wie Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte, Hausmeisterei, Sekretariat, Schulleitung, Kollegium. Dies ist notwendig, wenn es z. B. darum geht, wie der Schulsanitätsdienst bei Alarmübungen eingesetzt werden soll. Die Lehrkraft ist Ansprechpartner*in für die Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter und Vertretung des Schulsanitätsdienstes im Rahmen der Schule, leitet Anregungen der Schulsanitäter*innen weiter und begleitet und betreut Aktionen, Projekte und Präsentation des Schulsanitätsdienstes z. B. beim Tag der offenen Tür oder bei der Weihnachtsfeier in der Schule.

Organisatorischen Voraussetzungen

Die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für die Arbeit des Schulsanitätsdienstes müssen die Mindestanforderungen bzgl. Raum und Einrichtung erfüllen. Hierzu gehören:

  • Holen Sie sich für die Gründung eines Schulsanitätsdienstes den Beschluss der Gesamtkonferenz und der Schulkonferenz ein. So wird sichergestellt, dass der Schulsanitätsdienst auf breite Akzeptanz stößt.
  • Eine Lehrkraft oder mehrere geeignete Lehrkräfte stellen sich als Betreuungslehrer*in zur Verfügung.
  • Ein Budget muss zur Verfügung gestellt werden. 
  • Der SSD bekommt einen geeigneten Raum, der als Sanitätsraum genutzt werden kann.
  • Das Engagement der Schüler*innen sollte belohnt werden. Viele Schulen stellen den Schulsanis für ihr Engagement Urkunden aus oder bescheinigen deren Verdienste im Zeugnis.

Grundsätzlich gilt es die verschiedenen Schulformen und Altersstufen zu einem Team zu formen. Das Bekanntmachen der Termine kann über einen digitalen Schulkalender erfolgen. Jegliche Zeiten sollten zu Anfang des Schuljahres festgelegt und genehmigt werden.

Checkliste: So gestalten Sie den SSD-Raum

Die Bereitstellung der zur Ersten Hilfe erforderlichen Ausstattung ist Aufgabe des Schulträgers. Der Raum muss die nach der DGUV Information 202-059 „Erste Hilfe in Schulen“ erforderlichen Erste-Hilfe-Einrichtungen und Erste-Hilfe-Materialien zur Verfügung stellen. Über die genannten gesetzlichen Mindestbestimmungen hat sich folgende Ausstattung bewährt:

  • Raumgröße mind. 8 qm, ebenerdig, leicht zugänglich, abschließbar mit zu öffnendem Fenster, möglichst in Nähe des Sekretariats
  • fließend warmes und kaltes Wasser
  • Seifenspender, Desinfektionsmittel für die Hände, Einmalhandtücher
  • Telefon, Alarmierungsgeräte, z. B. Handys, Piepser, Funkgeräte
  • Liege, Tisch, 2 Stühle
  • Trage, Tragetuch
  • Erste-Hilfe-Material
  • Einmalhandschuhe in verschiedenen Größen
  • Taschenmaske zur Beatmung
  • abschließbarer Schrank
  • Kühlschrank mit Gefrierfach
  • Einmalbecher
  • Wolldecken, Kissen
  • Kältekompressen, Eisbeutelpacks
  • transportable Erste-Hilfe-Koffer, Erste-Hilfe-Taschen mit Material
  • Zahnrettungsbox
  • Blutdruckmessgerät
  • Fieberthermometer
  • "Sanitätsuniform", wie Warnwesten oder T-Shirts
  • Ausbildungsmaterial, Poster mit Erste-Hilfe-Anweisungen

Voraussetzungen, um beim SSD mitzumachen

Es gibt bis jetzt keine bundeseinheitlichen, offiziellen Festlegungen zu den Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um am Schulsanitätsdienst teilnehmen zu können. Dies betrifft sowohl die persönlichen als auch die fachlichen Voraussetzungen. Von den Hilfeleistungsunternehmen und den Unfallkassen gibt es hierzu jedoch einige Empfehlungen. So müssen Schulsanitäter*innen bereit sein, Verantwortung zu übernehmen und sich die erforderlichen Kenntnisse anzueignen. Die Schüler*innen müssen körperlich und psychisch geeignet sein und die aktive Mitarbeit im SSD sollte nicht vor Eintritt in die 7. Klasse begonnen werden. Die fachliche Ausbildung der Schulsanitäter*innen besteht mindestens aus einem Erste-Hilfe-Kurs und sollte durch aufbauende und vertiefende Fortbildungen regelmäßig vertieft und ergänzt werden. Außerdem müssen sich die Schüler*innen verpflichten über alle vertraulichen Information, die sie im Rahmen des Sanitätsdienstes über Mitschüler*innen erhalten, Stillschweigen zu wahren/gemäß der Vereinbarung die Schweigepflicht einzuhalten. Weiterhin sollten sie über einen Impfschutz gegen Hepatitis B verfügen. Und natürlich müssen die Eltern mit der Mitarbeit ihres Kindes im Schulsanitätsdienst einverstanden sein.

Wer macht was: Besondere Aufgaben / Positionen beim SSD

Es gibt die Möglichkeit einen Materialwart oder eine*n SSD-Chef*in zu ernennen. Hierbei ist vor allem auf Sozialkompetenz und fachliche Kenntnisse zu achten.

Zudem können Zertifikate für erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen oder Teile von Fortbildungen erstellen und vergeben werden. Dies sollte auch als besondere Ehrung bedacht werden. Hier finden Sie eine Möglichkeit mit unserer UKH-Urkunde.

Video: Warum sich helfen lohnt

Erste Hilfe und Betreuung während der Pausen

Mindestens zwei Schüler*innen des Sanitätsdienstes sollen sich während der Pausen im Sanitätsraum aufhalten. Werden ein dritter oder vierter Sanitäter eingeteilt, können diese sich, mit Warnwesten und einem Erste-Hilfe-Koffer ausgestattet, an bekannten Unfallschwerpunkten aufhalten. Falls sich ein*e Sanitäter*in über die Pause hinaus um einen Verletzten kümmert, muss die Lehrkraft des Sanitäters darüber in Kenntnis gesetzt werden. 

Ob ein Einsatz des Schulsanitätsdienstes außerhalb der Pausen möglich ist, hängt davon ab, wie weitläufig das Schulgelände ist und wie viele qualifizierte Schulsanitäter*innen zur Verfügung stehen.

Schnelle Hilfe: Alarmierung der Schulsanitäter*innen

Die Alarmierung des SSD soll im besten Fall im Konzept der Ersten Hilfe und der Einbindung des Schulsanitätsdienstes geregelt sein. Hierzu zählt auch die Klärung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen. Funkgeräte und Prepaid-Handys sind hier ein Mittel der Wahl, diese werden je nach Dienstplan von den einzelnen für den Tag eingeteilten Schulsanitäter*innen morgens im Sanitätsraum oder dem Sekretariat abgeholt. Bei der Anschaffung ist auf die ausreichende Reichweite, Qualität, Sprachqualität und Lebensdauer zu achten. Bei Funkgeräten ist die Überlagerung der Frequenzen ebenfalls zu beachten. Es gibt auch die Möglichkeit von Handy Apps oder auch Durchsagen an Lautsprechern mit Schulcodewort, wenn alle Sanis kommen sollen. Die Geräte des Schulsanitätsdienstes und des Betreuungslehrers sollen immer eingeschaltet sein. Ein strittiger und im Vorfeld zu klärender Punkt ist immer die Rufbereitschaft während des Unterrichtes.

Unfallbuch ist das A und O: Dokumentation der Einsätze

Die Schulsanitäter*innen dokumentieren jeden Einsatz im Unfallbuch (auch Verbandbuch/Verbandblock /Erste Hilfe Meldeblock) oder mithilfe eines Einsatzprotokolls und können dem Verletzten eine Benachrichtigung über ihren Einsatz an die Eltern mitgeben. Bei schweren Unfällen werden Verletzte oder Erkrankte bis zur Übergabe an die Eltern oder den Rettungsdienst betreut. Eine Kopie des Einsatzprotokolls wird dem Rettungsdienst ausgehändigt. Das Sekretariat wird darüber informiert, zu welchem Arzt oder in welches Krankenhaus der Verletzte gebracht wird.

Ein richtig starkes Team: Teambuilding im Schulsanitätsdienst

Teambuilding spielt eine große Rolle und wird bei der Einführung neuer SSD-Mitglieder oder Zusammenstellung neuer Teams empfohlen. So lernen sich die Teammitglieder kennen und können eine Beziehung zueinander aufbauen. Außerdem fördern Teambuilding-Maßnahmen das Vertrauen zwischen den Teammitgliedern und stärken die Motivation für das Ehrenamt. Weiterhein können sie zur Lösung von Konflikten innerhalb des Teams beitragen und vermitteln Anerkennung und Wertschätzung. So können z. B. Übungen und Tätigkeiten in Tandems ausgeführt oder Teambuilding-Maßnahmen in Form von Events wie z. B. der Schulsanitätsdiensttag, Wettbewerbe veranstaltet werden oder die Europäische Leitmesse für Rettung und Mobilität (RETTmobil) kann gemeinsam besucht werden.

Checkliste: Anerkennung der Schülersanis

Formen der Anerkennung für Schüler*innen sowie Mitwirkende des Schulsanitätsdienstes können sein:

  • Urkunden oder Ehrenzeichen mit öffentlicher Verleihung (z. B. am Schulfest oder am Tag der offenen Tür)
  • Anerkennung durch Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung in den Medien (Homepage, Schülerzeitung, regionale Zeitung)
  • Ausstellung im Schulgebäude zum Thema Schulsanitätsdienst
  • Tätigkeitsnachweise über ehrenamtliches Engagement bzw. Zeugnis ausstellen über das Engagement
  • Geschenke (Buch- oder Kinogutschein)

Rechtliches

Die Einsatzprotokolle mit Persönlichen Daten der Verletzten/Erkrankten müssen im Sekretariat oder bei der Schulleitung unter Verschluss gehalten werden.

Die Anwendung von Wundschnellverbänden (Pflaster) ist eine Maßnahme der Ersten Hilfe und wird im Rahmen der Ersthelferausbildungen gelehrt. Wenn eine Allergie gegen Bestandteile des Pflasters bekannt sind, sollte jedoch darauf verzichtet werden.

Es ist wichtig, dass Zecken möglichst rasch entfernt werden. Für das Entfernen der Zecken soll eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen.

Der unmittelbare Haut- oder Schleimhautkontakt des Helfers mit dem Blut oder anderen Körperflüssigkeiten eines Verletzten muss unbedingt vermieden werden.

Die Eltern der Schulsanitäter*innen sollten hinsichtlich des nicht ganz auszuschließenden Infektionsrisikos informiert werden, eine Hepatitis-B-Impfung sollte sicherheitshalber empfohlen werden. Die Kosten der Impfungen werden von den Krankenkassen für Kinder und Jugendliche übernommen.

Die Tätigkeit im Schulsanitätsdienst ist für die Schüler*innen eine schulische Veranstaltung und ist somit gesetzlich unfallversichert. Versichert sind alle Unfälle, die sich in Folge der schulischen Veranstaltung ereignen, einschließlich der, die sich auf den Wegen von und zu dem Ort, an dem die Schulveranstaltung stattfindet, ereignen.

Häufige Fragen

Ein Schulunfall ist ein Unfall, den ein*e Schüler*in wegen des Besuchs einer allgemein oder berufsbildenden Schule erleidet. Dasselbe gilt für den Unfall während der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen, die unmittelbar vor oder nach dem Unterricht stattfinden und zumindest im Zusammenwirken mit der Schule durchgeführt werden. Alle damit zusammenhängenden Wege sind auch versichert. Diese Unfälle nennt man Schulwegunfälle.

Schüler*innen allgemein bildender und berufsbildender Schulen, Kinder in Tageseinrichtungen (z.B. in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten), Kinder bei der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen sowie Studierende an Hochschulen

Essen und Trinken sowie der Einkauf von Nahrungsmitteln sind eigentlich dem persönlichen und somit unversicherten Lebensbereich zuzurechnen. Aber: Bei Schüler*innen sind die Wege von der Schule zum Einkauf von Lebensmitteln versichert, wenn sie zum alsbaldigen Verzehr bestimmt sind. Das Essen dient ja im Wesentlichen dazu, die Arbeitskraft bzw. Schulfähigkeit des Kindes bzw. Jugendlichen zu erhalten und es ihm damit zu ermöglichen, die schulische Tätigkeit fortzusetzen. Achtung: Im Geschäft, beim Einkauf selbst, besteht kein Unfallschutz.

Fahrtkosten zwischen Wohnung und Schule können nur übernommen werden, wenn aufgrund der Unfallfolgen eine voraussichtliche Unterbrechung des Unterrichts von mehr als vier bis sechs Wochen eintritt. Bitte klären Sie diese Frage individuell und persönlich mit unserem Servicetelefon (069 29972-440).

Weitere Medien

  • Detailseite: Formulare (PDF) – Antrag auf Förderung von hessischen Schulsanitätsdiensten

    Formulare (PDF)

    Antrag auf Förderung von hessischen Schulsanitätsdiensten

    Für Lehrkräfte, die den SSD ihrer Schule in Hessen betreuen

  • Detailseite: Sonstige – Urkunde

    Sonstige

    Urkunde

    Schulsanitätsdienst

  • Detailseite: UKH Broschüre – Ehrenamtliche Tätigkeit und bürgerschaftliches Engagement

    UKH Broschüre

    Ehrenamtliche Tätigkeit und bürgerschaftliches Engagement

    Eine Informationsbroschüre der Unfallkasse Hessen

  • Detailseite: Merkblätter – Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige

    Merkblätter

    Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige

    Vorraussetzungen

  • Detailseite: DGUV Informationen – Erste Hilfe in Schulen

    DGUV Informationen

    Erste Hilfe in Schulen

    DGUV Information 202-059

  • Detailseite: DGUV Informationen – Anleitung zur Ersten Hilfe

    DGUV Informationen

    Anleitung zur Ersten Hilfe

    DGUV Information 204-006

  • Detailseite: DGUV Informationen – Erste Hilfe Kindernotfälle

    DGUV Informationen

    Erste Hilfe Kindernotfälle

    DGUV Information 204-039

  • Detailseite: Merkblätter – Erste Hilfe Fortbildung

    Merkblätter

    Erste Hilfe Fortbildung

    Curriculum für Schulen

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