Letzte Änderung: 27. Mai 2023
Meldepflichtige Beamtenunfälle
Dienstunfälle von hessischen Beamtinnen und Beamten melden
Welche Unfälle sollen gemeldet werden?
Wenn durch einen Dienstunfall die Arbeitsunfähigkeit mindestens drei Tage andauert, muss der Unfall gemeldet werden. Bei der Meldung sind allerdings nicht alle inhaltlichen Daten eines Dienstunfalls von statistischer Bedeutung. Meldepflichtig sind Dienstunfälle aller hessischen Beamtinnen und Beamten des Landes, der Kommunen und Landkreise. Auch sind sonstige Dienstunfälle, der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts meldepflichtig.
Wer meldet einen Dienstunfall an die Unfallkasse Hessen?
Die Pflicht einen Unfall zu melden liegt bei der jeweiligen Dienststelle, die über die Anerkennung eines Dienstunfalls entscheidet.
Gibt es Dienstunfälle, die nicht meldepflichtig sind?
Ja, denn nicht jeder Dienstunfall muss gemeldet werden.
Ausgenommen sind zum Beispiel:
- sämtliche Wegeunfälle von Beamtinnen und Beamten
- alle Dienstunfälle mit weniger als drei Ausfalltagen (mindestens drei Kalendertage ohne den Unfalltag selbst)
- Dienstunfälle in den Tätigkeitsbereichen der öffentlichen Sicherheit bzw. Ordnung oder Justiz und Rechtspflege.
Wie wird die Meldung des Unfalls abgegeben?
Die Unfallkasse Hessen stellt über das Dienstunfall-Portal einen datenschutzkonformen, technischen Übertragungsweg zur Annahme und Weiterverarbeitung der gemeldeten Daten bereit. So ermöglicht die UKH eine rein elektronische, papierlose Bearbeitung der Dienstunfalldaten.
Verantwortliche der hessischen Dienststellen melden sich zunächst über den Link zur Registrierung im Portal an. Sie erhalten von uns per Post daraufhin die erforderlichen Zugangsdaten, die Sie zukünftig für die Anmeldung im Portal nutzen können.
Die Unfallkasse Hessen meldet die aufbereiteten Dienstunfalldaten an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Was passiert mit den Daten und wie läuft die Meldekette ab?
Die erforderlichen Daten für einen meldepflichtigen Dienstunfall werden von der Dienststelle (oder der für die statistische Meldung zuständigen Stelle) über das Dienstunfall-Portal der UKH in eine Erfassungsmaske eingetragen. Danach werden die Daten von Mitarbeitenden der Unfallkasse Hessen nach den Vorgaben der oben genannten EU-Verordnung kodiert und plausibilisiert.
Die Unfallkasse Hessen meldet die aufbereiteten Dienstunfalldaten an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Von dort werden sie an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geleitet, welches die Daten an die europäische Statistikbehörde EUROSTAT weitergibt. Die Informationen fließen dort in die Statistiken für den gesamten europäischen Arbeitsmarkt ein.
Wenn Sie einen Dienstunfall melden möchten, gelangen Sie hier zum Dienstunfall-Portal.
Eine Verordnung der Europäischen Union (EU) verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, jährliche Statistiken über Dienstunfälle von Beamtinnen und Beamten an die Europäische Kommission (EUROSTAT) zu liefern. Die Unfallversicherungsträger*innen der öffentlichen Hand werden künftig in das Meldeverfahren eingebunden. So können sie deutsche Behörden bei der Erfüllung ihrer Meldepflicht unterstützen. Dienstunfälle von hessischen Landes- oder Kommunalbeamt*innen müssen der Unfallkasse Hessen (UKH) daher zur statistischen Erfassung gemeldet werden.