Die Alternative: Vorbeugen, um im Beruf gesund zu bleiben!
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bauen nun ihre Präventionsangebote für betroffene Versicherte aus. Sie beraten die Betroffenen und bieten ihnen gegebenenfalls "individualpräventive Maßnahmen" an. Das kann zum Beispiel ein Hautschutzseminar sein oder ein gezieltes, berufsspezifisches Rückentraining. Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, einer Entstehung, Verschlimmerung oder dem erneuten Ausbruch der jeweiligen Berufskrankheit entgegenzuwirken.
Rückwirkungsregelung: Ansprüche ab 1997 werden geprüft!
Und noch eine gute Nachricht: Der Wegfall des Unterlassungszwangs wirkt sich auch auf vergangene Fälle aus. Unfallkassen und Berufsgenossenschaften ermitteln von sich aus rückwirkend alle gemeldeten Fälle bis 1997.