Letzte Änderung: 27. April 2024

Umgang mit schweren Lasten im Betrieb

Überlastungen beim Heben, Tragen, Ziehen und Schieben vermeiden

Unser Alltag wird immer automatisierter und mechanisierter. Maschinen nehmen uns vielerorts die Arbeit ab. Die Handhabung von Lasten, das manuelle Heben, Tragen, Ziehen oder Schieben, ist aber nicht aus dem Arbeitsleben verschwunden. Überlastungen können zu Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems und im äußersten Fall zu einer Berufskrankheit führen. Doch was sind konkrete Gefahren für die Gesundheit und wie können sie vermieden werden?

Einseitige Belastung und eine verdrehte Körperhaltung können dem Rücken schaden.  Bild: © DGUV

Gefahr durch den Umgang mit schweren Lasten

Vor allem beim Heben und Tragen, Ziehen und Schieben, kommt meist der ganze Körper zum Einsatz. Werden Muskeln, Sehnen, Bänder, Knorpel oder Knochen aber über ihrer Belastungsgrenze beansprucht, kann es zu Funktionseinschränkungen, akuten oder chronischen Schäden kommen. Folgen sind unter anderem Muskelverhärtung, Gelenkschädigungen oder Verschleißerscheinungen an Sehnen, Bändern und Knochen.

Schwere Lasten können die Wirbelsäule schädigen. Die bewegten Gewichte erzeugen über die Muskeln, Sehnen und Bänder Druck auf die Bandscheiben. In gebeugter Körperhaltung ist dieser Druck ungleichmäßig über den Wirbel- bzw. Bandscheibenquerschnitt verteilt. Der zähflüssige Kern der Bandscheibe weicht dem Druck aus. Es kann zu einer Bandscheibenvorwölbung kommen. Dadurch können Nerven verletzt werden, die im Wirbelkanal verlaufen oder in den Wirbelzwischenräumen austreten. Reißt der Faserknorpelring der Bandscheibe ein, entsteht ein Bandscheibenvorfall. Dauerhafte Schmerzen oder irreversible Lähmungserscheinungen sind die Folgen.

Bei statischer Muskelarbeit, zum Beispiel beim Halten eines schweren Gegenstands, erzeugt der angespannte Muskel einen Druck auf den Blutstrom und drosselt so die Sauerstoff- und Energiezufuhr. Dadurch können Stoffwechselprodukte schwerer abtransportiert werden und eine rasche Ermüdung tritt ein.

Gefährdungen ermitteln und beurteilen

Welche Gewichte beim Heben und Tragen zumutbar sind, leitet sich aus den Empfehlungen verschiedener Studien ab. Demnach könne die dauernde Überschreitung dieser Richtwerte zu Erkrankungen oder Beeinträchtigungen führen.

Für den Bereich der manuellen Lastenhandhabung gilt auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetztes die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV). Die Verordnung schreibt vor, dass der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass manuelle Lastenhandhabungen, die die Gesundheit der Beschäftigten gefährden, vermieden werden.

Neben Gewicht und Häufigkeit der belastenden Vorgänge wird die Belastung auch von der Körperhaltung, der Beschaffenheit der Last, ihrer Griffigkeit, von Umgebungseinflüssen und der individuellen Eignung der Beschäftigten bestimmt. Die Leitmerkmalmethode (LMM) schafft hier eine Orientierung, um die vorherrschenden Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung verschiedener Gefährdungsmerkmale zu beurteilen. Dieses wirksame Instrument ist eine gute Methode um mit fundierter Analyse die Belastungen objektiv zu bewerten. Im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) „Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz – MEGAPHYS“ sind Gefährdungsbeurteilungsmethoden mit unterschiedlichem Detaillierungsgrad entwickelt worden.

Die ursprünglich zwei Unterscheidungen sind erweitert worden und gliedern sich nun in sechs LMM mit prüfbaren Kriterien:

  • manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten (LMM-HHT)
  • manuelles Ziehen und Schieben von Lasten (LMM-ZS)
  • manuelle Arbeitsprozesse (LMM-MA)
  • Ausübung von Ganzkörperkräften (LMM-GK)
  • Körperfortbewegung (LMM-KB)
  • Körperzwangshaltung (LMM-KH)
MethodeAnwendungsbereich
LMM-HHT
  • Manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten ≥ 3 kg sowie Umsetzen, Halten und Transport von Lasten (<10m).
  • Lasten können Gegenstände, Personen oder Tiere sein.
  • Verwandte Formen des Hebens, wie das Senken und das (vorwiegend horizontale) Umsetzen, sind eingeschlossen.
LMM-ZS
  • Fortbewegen von Flurförderzeugen, Hängebahnen oder Hängekränen mit Muskelkraft
LMM-MA
  • Gleichförmig, sich wiederholende Bewegungsabläufe und Kraftaufwendungen der oberen Extremitäten ggf. unter der Verwendung von Instrumenten, kleineren Werkzeugen oder handgeführten Maschinen, meist stationär im Sitzen oder Stehen. Arbeitsaufgabe ist die Bearbeitung (Veränderung) des Arbeitsgegenstandes oder die Bewegung (Handhabung) von kleinen Gegenständen zumeist bis ca. 3 kg.
LMM-KH
  • Tätigkeiten mit Körperzwangshaltungen.
  • Körperzwangshaltungen sind alle anstrengenden Körperhaltungen, die durch den Arbeitsprozess vorgegeben sind und ununterbrochen (einmalig ≥ 1 Minute, wiederholt ≥ 10 Sekunden) eingenommen werden.
LMM-KB
  • Bewegung des Körpers zu einem Arbeitsort oder an einem Arbeitsbereich, die unabhängig vom Aufbringen erhöhter Aktionskräfte beurteilt wird.
LMM-GK
  • Aufbringen von erheblichen Kräften bei: Bearbeiten großer Werkstücke, der Maschinenbedienung, Positionieren von Arbeitsgegenständen oder Benutzung von Werkzeugen, Armaturen und Vorrichtungen, unabhängig von der Körperhaltung, mit überwiegend stationärer Kraftausübung.
  • Krafteinleitung überwiegend über Hände, Fortleitung über Schultern, Rücken, Beine und Füße möglich.
  • Die erforderlichen Kräfte sind so hoch, dass diese Tätigkeit üblicherweise nicht mehr im Sitzen ausgeübt werden kann.

Für die Ermittlung, welche körperlichen Belastungsarten am Arbeitsplatz eine Gefährdung für den Beschäftigten beinhalten könnten, ist es sinnvoll zunächst ein Grobscreening durchzuführen, z. B. mit dem Basis-Check und/oder dem Einstiegsscreening. Basis-Check und Einstiegscreening können separat durchgeführt werden. Im Ergebnis wird grob beurteilt, welche Belastungsarten vorliegen und ob eine vertiefende Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode empfohlen wird.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Veröffentlichungen „Heben und Tragen ohne Schaden“ sowie „Ziehen und Schieben ohne Schaden“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Schutzmaßnahmen vermeiden Gesundheitsgefahren

Die Gesundheit der Beschäftigten, die manuell verschiedene Lasten heben, tragen, ziehen oder schieben muss bestmöglich geschützt werden. Dafür müssen Betriebe technische und organisatorische Maßnahmen treffen und geeignete Arbeitshilfen beschaffen und einsetzen.

Kann die manuelle Handhabung von schweren Gegenständen und Lasten nicht vermieden werden, müssen die Arbeitsvorgänge alternativ gestaltet werden, um die Belastung auf den Muskel-Skelett-Apparat der Beschäftigten zu begrenzen.

Dazu zählt auch die Information der Beschäftigten über mögliche Gefährdungen bei der manuellen Lastenhandhabung. Grundlage bietet die Unterweisung für die Anwendung der Hilfsmittel. Sind technische Maßnahmen nicht möglich, kann hier eine arbeitsorganisatorische Maßnahme unterstützen. Eine betriebliche Rückenschule, die im Rahmen eines internen Gesundheitsmanagements umgesetzt und von weiteren geeigneten Präventionsmaßnahmen begleitet wird, ist eine wertvolle Kombination von Verhaltens- und Verhältnisprävention, gerade wenn es um das Bewegen von Lasten geht.

Ein Ziel der Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist es, Arbeit mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung sicher und gesund zu gestalten. Das Programm „Muskel-Skelett-Belastungen (MSB)“ zielt darauf ab, Gefahren und Belastungen für das Muskel-Skelett-System im Vorfeld zu erkennen und dadurch Belastungen oder Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems in den Betrieben zu reduzieren.

Das Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten muss mit bis zu 15 % der Maximalkraft möglich sein.

Stehen technische Hilfsmittel nicht zur Verfügung, die eine Erleichterung verschaffen können, müssen die Beschäftigten über das richtige Verhalten bei der manuellen Lastenhandhabung unterwiesen werden.

Beim Heben und Tragen soll das Gewicht einer Last möglichst verringert werden, z. B. indem sie in mehrere kleinere aufgeteilt wird. Außerdem muss gewährleistet sein, dass Beschäftigte die geeignete Körperhaltung einnehmen können, beispielsweise durch:

  • ausreichenden Bewegungsraum
  • Verzicht auf Körperdrehungen unter Last
  • die Höhe, von der die Last aufgenommen oder abgelegt wird
  • ausreichende Sicht

Beim Ziehen und Schieben sollen günstige Bedingungen gestaltet werden durch beispielsweise:

  • ebene, feste und saubere Fußböden
  • gepflegte Radreifen und Radlager
  • möglichst gerade Wegführung ohne scharfe Kurven
  • Ausrollmöglichkeiten oder Bremsen
  • gute Ausleuchtung des Weges
  • keine oder geringe Neigungen der Transportwege

Belastungsarme Verhaltensweisen müssen von den Beschäftigten in der Regel erlernt und trainiert werden.

Weitere Medien

  • Detailseite: UKH Broschüre – Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Grundlagen und Grundwissen

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  • Detailseite: DGUV Informationen – Ergonomische Maschinengestaltung von Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung

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  • Detailseite: Merkblätter – Die Gefährdungsbeurteilung

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    Die Gefährdungsbeurteilung

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  • Detailseite: Formulare (PDF) – Dokumentation der Gefährdungen, Risikobeurteilung, Schutzziele und Maßnahmen

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  • Detailseite: UKH Broschüre – Führung

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  • Detailseite: UKH Broschüre – Einführung in die Gefährdungsbeurteilung für Führungskräfte – Praxisleitfaden für die Erstbeurteilung von Arbeitsbedingungen

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    Einführung in die Gefährdungsbeurteilung für Führungskräfte – Praxisleitfaden für die Erstbeurteilung von Arbeitsbedingungen

    UKH Schriftenreihe Band 14

  • Detailseite: DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze – Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biostoffen im Unterricht

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