Ausgeprägte Erkrankungen des Muskel-Skelett-Apparates (z. B. Bandscheibenschäden) sind manchmal Folge einer langjährigen Belastung. Sie müssen deshalb nicht zwangsläufig mit dem aktuellen Arbeitsplatz in Zusammenhang stehen. Der Schaden kann auch an einem früheren Arbeitsplatz entstanden sein. Selbstverständlich gibt es auch Ausnahmen von dieser „Regel“. So sind beispielsweise Hauterkrankungen durch Feuchtarbeit zumeist durch die aktuellen Arbeitsplatzverhältnisse verursacht. Nicht alle Belastungen der Beschäftigten führen zwangsläufig zu Erkrankungen. Ergonomisch ungünstige Verhältnisse am Arbeitsplatz (z. B. eine nicht optimale Anordnung von Tastatur und Monitor) haben zwar oft Beschwerden zur Folge, diese führen aber nicht zwangsläufig zu schweren Erkrankungen.
Es ist schwierig, das Risiko für die Entstehung von Krankheiten am Arbeitsplatz zu beurteilen. Daher sollte die Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf mögliche Erkrankungen nicht nur routinemäßig oder bei Veränderungen am Arbeitsplatz überprüft werden. Sobald Beschäftigte gesundheitliche Beschwerden äußern, die sie mit dem Arbeitsplatz in Zusammenhang bringen, sollte dieser überprüft werden. Generell gilt, dass Beschwerden von Mitarbeitenden ernst genommen werden müssen, damit die Ursache festgestellt und möglichst beseitigt wird, bevor es zu einer Erkrankung kommt.