Was sind „Biostoffe“ bzw. „biologische Arbeitsstoffe“?
Darüber hinaus gibt es diverse berufliche Tätigkeiten, bei denen biologische Arbeitsstoffe hergestellt, verwendet oder freigesetzt werden. Für Beschäftigte, die mit diesen Mikroorganismen in direkten Kontakt kommen, besteht ein zusätzliches Risiko. Es ist Aufgabe der Arbeitgeber*innen die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz dieser Beschäftigten zu treffen. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen – kurz Biostoffverordnung (BioStoffV) – fasst diese Maßnahmen zusammen.
Unter biologischen Arbeitsstoffen werden alle Mikroorganismen – einschließlich gentechnisch veränderter – verstanden, die beim Menschen Infektionen hervorrufen können oder die sensibilisierende oder toxische Eigenschaften besitzen. Darüber hinaus werden mit diesem Oberbegriff auch viele Parasiten (tierische Organismen, die am oder im Menschen leben) sowie die Erreger von BSE/TSE (Auslöser von Erkrankungen wie Rinderwahn oder Creutzfeldt-Jakob-Krankheit) erfasst.