Gefahrstoffverzeichnis als Teil der Gefährdungsbeurteilung
Teil der Gefährdungsbeurteilung ist die Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses, das mindestens folgende Angaben enthalten muss:
- Bezeichnung des Gefahrstoffes
- Einstufung gemäß CLP-V (Gefahrenklasse, Gefahrenkategorie, Gefahrenhinweise (H-Sätze)) und ggf. ergänzende Gefahrenmerkmale oder ergänzende Kennzeichnungselemente (z. B. EUH-Sätze)
- Arbeitsbereiche
- Mengenbereiche im Betrieb (regelmäßiger Verbrauch)
- Verweis auf das jeweilige Sicherheitsdatenblatt
Das Verzeichnis muss allen Beschäftigten zugänglich sein (schriftlich oder digital). Das Verzeichnis muss immer auf dem aktuellen Stand sein und mindestens einmal jährlich überprüft werden.