Letzte Änderung: 20. April 2024

UKH Tipps für gesundes Arbeiten von zu Hause aus

So bleiben Sie auch im Homeoffice gesund

Das Homeoffice gehört mittlerweile für viele zur „neuen Normalität“. Doch die Arbeit von zu Hause bringt besondere Herausforderungen mit sich und kann auch belastend sein. Unsere Tipps zur gesundheitsförderlichen Gestaltung von Heimarbeitsplätzen und für einen angepassten Arbeitsalltag im Homeoffice können helfen, Fehlbeanspruchung effektiv zu reduzieren.

Rechtliche Einordnung von Homeoffice

Homeoffice ist eine spezielle Form der mobilen Arbeit mit einer Bildschirmtätigkeit im häuslichen Umfeld. Grundsätzlich gilt, dass Tätigkeiten, die außerhalb der Arbeitsstätte mithilfe von Endgeräten (z. B. Laptops) stattfinden, zu mobiler Arbeit zählen. Die Arbeit im Privatbereich unterliegt – wie auch andere Formen der mobilen Arbeit – dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitszeitgesetz.

Davon zu unterscheiden ist die Telearbeit. Hier richten Arbeitgebende ihren Beschäftigten einen festen Arbeitsplatz im Privatbereich ein. Dieser ist vergleichbar mit einem Arbeitsplatz im Unternehmen; er unterliegt zusätzlich den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung. Werden Telearbeit oder mobiles Arbeiten als abhängige Beschäftigung ausgeübt, besteht bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Unfallversicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung (Unfallkassen und Berufsgenossenschaften).

Arbeitsplatzgestaltung im Homeoffice

Nicht jedes Zuhause ist optimal geeignet für den Heimarbeitsplatz. Mit einigen Anpassungen und unseren ergonomischen Tipps können Sie sich dennoch einen gesundheitsförderlichen Arbeitsbereich einrichten. Neben zusätzlichen Arbeitsmitteln, wie Bildschirm, Tastatur und Maus, können auch ein ausreichend großer Tisch, dynamisches Sitzen und die richtige Beleuchtung gesundes Arbeiten fördern.

Der Homeoffice Check-Up des Instituts für Arbeit und Gesundheit der DGUV hilft dabei, Ihr Homeoffice nach ergonomischen und gesundheitsförderlichen Kriterien zu prüfen:

Zu Hause arbeiten – How to Homeoffice

Neben den psychischen Belastungsfaktoren an der Arbeitsstätte können sich weitere psychische Herausforderungen ergeben.

Psychische Belastung im Homeoffice

Neben den psychischen Belastungsfaktoren an der Arbeitsstätte können sich aus der (pandemiebedingten) Arbeit im Homeoffice weitere psychische Herausforderungen ergeben. So müssen Mitarbeitende beispielsweise zusätzlich umgehen mit

  • neuer Arbeitsorganisation
  • ungewohnten Arbeitsabläufen
  • veränderten Arbeits- und Erholungszeiten
  • dem Verschwimmen zwischen Beruf und Privatleben
  • anderen Kommunikations- und Kooperationsmitteln
  • Unterbrechungen durch Angehörige
  • ungünstig gestalteten Arbeitsbereichen
  •  hohen Erreichbarkeitserwartungen

Eine Übersicht der DGUV zeigt, welche Faktoren die Psyche belasten können, welche durch die pandemischen Arbeitssituation und die Arbeit im Homeoffice entstehen. Um die negativen Auswirkungen dieser Belastungsfaktoren auf die Gesundheit zu reduzieren, bietet die DGUV Übersicht auch mögliche Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung an.

Im Allgemeinen ist es aufgrund der physischen Distanz zum Arbeitsplatz, zu Kolleg*innen und Führungskräften besonders wichtig, in Kontakt zu bleiben, um diesen Herausforderungen angemessen zu begegnen. Auch und gerade im Homeoffice sollte deshalb Zeit zur Verfügung stehen, um sich über betriebliche Veränderungen zu informieren, Fragen zu stellen und persönliche Gespräche über Telefon oder in Videokonferenzen durchzuführen. Dennoch muss niemand permanent erreichbar sein! Ganz im Gegenteil: Trotz flexibler Arbeitszeiten sind Regelungen zur Erreichbarkeit erforderlich. Das betrifft das berufliche ebenso wie das private Umfeld. Absprachen mit Angehörigen und Regelungen mit Personen im Haushalt unterstützen konzentriertes Arbeiten ohne Ablenkungen. Dabei können auch die Tipps zum Homeoffice mit Kindern sowie die Hilfestellungen für Familien und Erwachsene unterstützen.

Allgemein gilt: Beschäftigte sollten stets die Möglichkeit haben, ihre Belastung bei Vertrauenspersonen (Team, Führungskraft, Personalrat etc.) offen anzusprechen. Nur so kann entsprechende Unterstützung angeboten werden.

Laut Arbeitszeitgesetz steht allen Beschäftigten ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten zu – auch im Homeoffice.

Häufige Fragen

Stellen Sie Ihren Bildschirm so auf, dass möglichst keine Fenster oder Lichtquellen sich darin spiegeln. Tageslicht kommt am besten von der Seite. Alle Arbeitsmittel, die Sie ständig benötigen, sollten sich direkt vor Ihnen befinden.

Die Arbeit am Laptop kann länger als dessen Akkukapazität in Anspruch nehmen. Verlegen Sie das Kabel des Netzteiles daher vorsorglich so, dass ein Stolpern und hängenbleiben vermieden wird. Nutzen Sie eine separate Tastatur, Maus und wenn vorhanden auch einen separaten Bildschirm für Arbeiten am Notebook, da sie eine ergonomischere Arbeitshaltung ermöglichen.

Tipp: Sowohl Mauszeigergeschwindigkeit als auch Doppelklickeigenschaften lassen sich in den Einstellungen des Betriebssystems individuell anpassen. Der Mauszeiger sollte sich ohne allzu viele Mausbewegungen – handgelenkschonend – steuern lassen.

Der Abstand zum Bildschirm sollte 50-70 cm betragen. Am besten schaut man entspannt von oben auf den Bildschirm herab, so als würde man ein Buch lesen. Als Faustformel gilt: Es sollte über den oberen Bildschirmrand hinweg geschaut werden können – ohne den Kopf in den Nacken zu strecken.

Richtiges Sitzen und Sitzplatz: Die Oberarme hängen locker herab und bilden mit den Unterarmen eine waagerechte Linie zur Tastatur. Oberarme und Unterarme bilden einen Winkel von 90° oder mehr. Es sollte immer die ganze Sitzfläche genutzt werden, damit der Rücken abgestützt wird. Gegebenenfalls mit der Rückenlehne korrigieren. Der rechte Winkel gilt auch für die Ober- und Unterschenkel. Dabei sollten die Füße ganz auf den Boden gestellt werden, zur Not muss eine improvisierte-Fußstütze vorhanden sein. Dynamisches Sitzen ist wichtig. Also öfter die Sitzhaltung ändern und Bewegungspausen machen, um Verspannungen im Rücken vorzubeugen.

Telearbeit: Gemäß § 2 Abs. 7 ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Die Ausstattung des Arbeitsplatzes entspricht daher den betrieblichen Büroarbeitsplätzen. Mobiles Arbeiten: Im Gegensatz zur Telearbeit ist die Arbeitsform des mobilen Arbeitens (auch mobile Telearbeit oder Mobile Office genannt) bisher nicht rechtlich definiert. Charakteristisch für das mobile Arbeiten ist, dass es weder an das Büro, noch an den häuslichen Arbeitsplatz gebunden sein muss. So können Mitarbeiter*innen von einem beliebigen Ort über das mobile Netz ihre Arbeit erledigen.

Die Ausstattung mit einem dienstlichen Notebook oder gar die Nutzung privater Computer für dienstliche Zwecke fällt nicht in den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung. Die Arbeit erfolgt hier ohne Bindung an einen fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Betriebes. Allerdings muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin seinen/ihren Pflichten gemäß des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) weiterhin dadurch gerecht werden, indem er/sie organisatorische Maßnahmen trifft und den Beschäftigten klare Verhaltensanweisungen gibt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass kurzfristig verordnetes mobiles Arbeiten im Homeoffice in der Dauer wie ein Telearbeitsplatz anmuten kann – je nachdem wie lange die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus andauern.

Beschäftigte sind auch im Homeoffice gesetzlich gegen Arbeitsunfälle versichert. Bei mobiler Arbeit besteht der Versicherungsschutz im selben Umfang, wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.

Tipps gegen die Zoom-Fatigue

Die Kommunikation über Videokonferenzen und virtuelle Kanäle kann auf Dauer sehr ermüdend sein. Folgende Strategien unterstützen Sie im Kampf gegen die „Videokonferenz-Müdigkeit“:

  • Geeigneten Meeting-Zeitpunkt wählen: Führen Sie Videokonferenzen möglichst am Vormittag durch. Der Großteil der Teilnehmenden ist dann noch frisch bei der Sache.  
  • Gefühl der Gruppenzugehörigkeit stärken: Teilnehmende, die sich einer Gruppe verbunden fühlen, arbeiten aktiver mit. Beginnen Sie den Videotermin mit lockerem Smalltalk.
  • Mikrofone stumm schalten: Schalten Sie Ihr Mikrofon immer dann aus, wenn Sie nicht sprechen. Das reduziert die Störgeräusche und Sie müssen selbst weniger darauf achten, Randgeräusche zu minimieren.
  • Kameras sinnvoll einsetzen: Bei eingeschalteten Webcams ist man dazu verleitet, den eigenen Gesichtsausdruck und Bildausschnitt häufig zu überprüfen – das lenkt ab. Auch Bewegungen und Handlungen anderer können vom Wesentlichen ablenken. Ist das Video ausgeschaltet, kann es allerdings distanzierend wirken und das Zusammengehörigkeitsgefühl senken. Deshalb gilt: Kameras je nach Situation angemessen einsetzen.
  • Kommunikationsregeln klären: Informieren Sie die Teilnehmenden über die gewünschte Art der Zusammenarbeit. Sind Mikrofone und Kameras an- oder auszuschalten? Sollen Fragen im Chat oder mündlich gestellt werden? Solche Absprache reduzieren Missverständnisse und erleichtern die Besprechung.
  • Pausen machen: Nutzen Sie die Zeit zwischen Videokonferenzen für kleine Erholungspausen. Stehen Sie auf, bewegen Sie sich oder schauen Sie in die Ferne. Achten Sie auf Mini-Pausen, wenn Sie eine Videokonferenz leiten, das erhält die Konzentration.

Pause mit Kontrastprogramm, Abwechslung für Körper und Geist  Bild: © djoronimo, Adobe Stock

Pause machen im Homeoffice

Laut Arbeitszeitgesetz steht allen Beschäftigten ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten zu – auch im Homeoffice. Die Pause kann am Stück genommen werden oder in mehreren kürzeren Etappen. Am besten planen Sie die Pausenzeiten direkt fest in den Arbeitstag ein und verlassen während der Pause Ihren Arbeitsplatz. Häufig werden Pausen genutzt, um etwas zu essen, Privates zu erledigen oder elektronische Medien zu nutzen. Erholsam sind aber vor allem Pausen, die einen Kontrast zur Arbeit bieten. Das sind bei Bildschirmtätigkeit also vor allem körperliche Aktivität oder Entspannungspausen.

Gerade im Homeoffice, wo der Großteil der Tätigkeit im Sitzen vor dem Bildschirm stattfindet, bietet sich deshalb Abwechslung an: ein Spaziergang an der frischen Luft, lockere Bewegungsübungen oder eine Entspannungseinheit. Besonders kleinere Pausen, in denen sich die Augen von der Bildschirmtätigkeit erholen können, tun gut. Probieren Sie sich aus und integrieren Sie erholsame Aktivität in Ihr Homeoffice.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Dr. Lisa Ritzenhöfer
Telefon 069 29972-256
E-Mail: l.ritzenhoefer[at]ukh.de  

Juliana Ruder
Telefon 069 29972-245
E-Mail: j.ruder[at]ukh.de

Häufige Fragen

Sowohl bei Telearbeit und beim mobilen Arbeiten haben Arbeitgebende eine Fürsorgepflicht und die Verantwortung, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gleichermaßen sicherzustellen. Für beide Tätigkeitsbereiche gilt hier das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es müssen die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände getroffen werden, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

Arbeiten Beschäftigte nur gelegentlich oder befristet im Homeoffice, ist es ausreichend, wenn dafür ein Laptop genutzt wird. Erst bei regelmäßiger Arbeit von zu Hause aus, der sogenannten Telearbeit, muss ein fester Bildschirmarbeitsplatz eingerichtet und die Arbeitsstättenverordnung beachtet werden. Die Arbeitsstättenverordnung regelt in Einheit mit der Gefährdungsbeurteilung dann auch die Büroausstattung (drehbarer Bürostuhl, Beleuchtungssituation etc.)

Sind im Arbeitsvertrag feste Arbeitszeiten geregelt, gelten diese auch im Homeoffice, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Auch wenn die Arbeitszeit im Homeoffice eher frei gestaltet werden kann, muss das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Es regelt sowohl die Höchstarbeitszeit von normalerweise acht Stunden als auch die Vorschrift zur Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen. Bis 23 Uhr zu arbeiten und dann am nächsten Tag um 8 Uhr morgens weiterzumachen, wäre also nicht erlaubt.

Auch die Datenschutzgesetze sind bei der Arbeit von zu Hause aus zu beachten. So dürfen sensible Informationen, beispielsweise Kunden- und Personaldaten, in der Wohnung nicht offen herumliegen. Der Zugang zu betriebsinternen Systemen muss geschützt sein. Die Arbeitnehmer*innen müssen sicherstellen, dass nur sie allein, also auch nicht Familienangehörige oder gar Dritte, Zugang zu PC und Mobiltelefon und damit zu vertraulichen Daten am Homeoffice-Arbeitsplatz haben.

Wie effektive Teamführung gelingt, wenn die Mitarbeiter*innen im Homeoffice sind, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

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