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DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze

05/2018

Branche Bürobetriebe

DGUV Regel 115-401

ArtikelnummerR 115-401
Seiten68
Dateiformat PDF
Barrierefrei nein
Dateigröße6 MB

Im Bereich der Büroarbeitsplätze stehen weniger Unfallgeschehen und Berufskrankheiten-Aufkommen im Vordergrund, als arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren. Ausfallzeiten in diesem Bereich sind geprägt durch physische Erkrankungen, wie z. B. Muskel- und Skeletterkrankungen. Die Branchenregel Bürobetriebe wendet sich an alle Unternehmen mit Büroarbeitsplätzen. Durch diese Branchenregel soll den Unternehmen ein ganzheitlicher Ansatz zur Erfüllung der Anforderungen aus staatlichen Vorschriften und Vorschriften der Unfallversicherungsträger zur Verfügung gestellt werden. Es werden konkrete Präventionsmaßnahmen für in Bürobetrieben typische Arbeitssituationen, Tätigkeiten und Arbeitsplätze aufgezeigt. Insbesondere die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“ werden konkretisiert und es werden Anregungen für eine erfolgreiche Umsetzung in die Praxis gegeben. Dabei ist dem Stand der Technik, Arbeitswissenschaft und Arbeitsmedizin Rechnung getragen.

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