Medium runterladen: Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal

DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze

05/2018

Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal

DGUV Grundsatz 314-002

ArtikelnummerG 314-002
Seiten24
Dateiformat PDF
Barrierefrei nein
Dateigröße285 KB

Der DGUV Grundsatz 314-002 „Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“ enthält eine Zusammenstellung von Hinweisen für Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen zur Feststellung des betriebssicheren Zustandes von Fahrzeugen, die dem Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 70 und 71 „Fahrzeuge“ unterliegen. Der betriebssichere Zustand umfasst sowohl den verkehrssicheren als auch den arbeitssicheren Zustand. Diese Hinweise können auch als Grundlage für eine Unterweisung der Fahrzeugführerinnen oder Fahrzeugführer verwendet werden. Die Feststellung erfolgt durch eine Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle, die in diesem DGUV Grundsatz als Kontrolle bezeichnet wird.

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