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DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze

06/2020

Branche Grün- und Landschaftspflege

DGUV Regel 114-610

Artikelnummer R 114-610
Seiten 140
Dateiformat PDF
Barrierefrei ja
Dateigröße 10 MB

Die DGUV Regel 114-610 „Branche Grün- und Landschaftspflege“ bietet konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Grün- und Landschaftspflege. Sie thematisiert Gefährdungen und mögliche Maßnahmen zu deren Vermeidung bei Grün- und Landschaftspflegearbeiten u.a. im Freien, in der Höhe, im öffentlichen Verkehrsraum, an Gewässern oder mit Gefahrstoffen. Sie enthält außerdem Hinweise zum Arbeiten mit Maschinen, Geräten und Werkzeugen sowie Praxishilfen (z.B. Muster-Betriebsanweisungen, Beauftragungen, Checklisten, Prüfpläne). Sie ersetzt damit die DGUV Regel 114-017 „Gärtnerische Arbeiten“.

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