
DGUV Informationen
01/2021
Handlungsanleitung für Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Hydraulikbaggern und Ladern
DGUV Information 201-029
Artikelnummer | i 201-029 |
Seiten | 32 |
Barrierefrei | ja |
Der Betrieb von Arbeitsplattformen an Hydraulikbaggern und Ladern ist in der Regel herstellerseitig nicht vorgesehen. Soll die Kombination aus Arbeitsplattform und Baumaschine dennoch zum Einsatz kommen, müssen Unternehmer*innen nach Betriebssicherheitsverordnung besondere Schutzmaßnahmen festlegen. Die DGUV Information 201-029 dient dabei als Hilfestellung und behandelt die Auswahl, den Betrieb, die Überwachung und die Prüfung von Arbeitsplattformen sowie von Hydraulikbaggern und Ladern als Trägergeräten.