Wege zum Essen
Auch ganz klar bei Arbeitnehmer*innen in Unternehmen: Die Wege, die man im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme absolvieren muss, sind gesetzlich unfallversichert. Dazu gehören die Wege im Unternehmen selbst, zum Beispiel in die Kantine, aber auch die zur Gaststätte. Selbst, wenn Sie in der Pause bei der Freundin essen, ist der Weg dorthin und wieder zurück versichert. Sie müssen nicht in der Kantine essen. Wenn Sie direkte Nahrung brauchen, um überhaupt weiterarbeiten zu können, sind selbst die Wege zum Einkauf und zurück versichert.
Wollen Sie aber in der Mittagspause im Café Freunde bei Kaffee und Kuchen treffen, so überwiegt in den meisten Fällen die private Motivation (Freunde treffen) im Vergleich zur betrieblichen (Nahrungsaufnahme). Ergo: Die Wege sind nicht versichert. Fahren Sie in der Mittagspause nach Hause, um sich dort nicht-dienstlich zu beschäftigen, besteht ebenfalls kein Unfallschutz.