Letzte Änderung: 20. April 2024

Mitarbeiterbindung

Homeoffice: So stärken Sie das Gemeinschaftsgefühl

Die Corona-Pandemie hat in Büros zu einem Wendepunkt geführt: Homeoffice ist in vielen Betrieben zum Standard für administrative Aufgaben geworden. Die Vorteile liegen auf der Hand. Beschäftigte können Privatleben und Beruf besser miteinander vereinbaren und sparen Fahrtzeiten – Arbeitgebende haben geringere Grundkosten für Büroraum und Ausstattung. Gleichzeitig beklagen Arbeitgebende aber auch eine schwindende Identifikation der Beschäftigten mit dem Betrieb. Wir haben Tipps für Sie, wie Sie Ihre Mitarbeitenden auch im Homeoffice an Ihr Unternehmen binden können.

Laut der Trendstudie „Präsenz, Homeoffice oder Hybrid? Arbeitssituation und Mitarbeiterbindung in Deutschland“ arbeiteten rund 25 Prozent der Beschäftigten 2021 im Homeoffice, 10 Prozent sogar täglich. Bei den Bürotätigkeiten liegt die Quote deutlich höher, in IT-Berufen bei über 75 Prozent. Anfängliche Probleme in der Ausstattung mit Informationstechnologien und Möblierung sind inzwischen weitgehend behoben und Netzprobleme beseitigt.

Homeoffice hat viele Vorteile für Beschäftigte, Arbeitgebende sowie für das Klima und den Wohnungsmarkt

  • Beschäftigte profitieren vom Wegfall der Fahrzeiten und -kosten und einer höheren zeitlichen Flexibilität. So können sie Beruf und Privatleben besser koordinieren.
  • Arbeitgebende profitieren von geringeren Grundkosten für Büroraum und Ausstattung sowie von geringeren Krankheitsausfällen.
  • Homeoffice eröffnet auch Beschäftigten mit Einschränkungen die Möglichkeit, am Arbeitsmarkt teilzunehmen: Zuhause ist die erforderliche Barrierefreiheit meist vorhanden – nicht immer aber auf den Arbeitswegen und am Büro-Arbeitsplatz. Daher ist die Möglichkeit flexibler Arbeit auch immer ein Beitrag zur Teilhabe und Inklusion.
  • Die Umwelt profitiert durch ein vermindertes Verkehrsaufkommen der Pendler*innen, weniger klimatisierte Büroflächen und einem daraus resultierenden geringeren Energieverbrauch und CO2-Ausstoß.
  • Auch der angespannte Wohnungsmarkt in den Städten profitiert: Ist eine Arbeit auch jenseits der Zentren uneingeschränkt möglich, lohnt es zunehmend, auf dem Land zu wohnen und nicht in den Städten um knappen und teuren Wohnraum zu konkurrieren. Damit kann auch die Verödung des ländlichen Raums verhindert werden.

Vor allem durch diese Vorteile wird sich Homeoffice zunehmend als Standard für Berufe etablieren, in denen von zu Hause gearbeitet werden kann. Das betrifft insbesondere die Sachbearbeitung in Verwaltungen, telefonzentrierte Berufe wie Call-Center sowie Tätigkeiten im Umfeld von IT. Räumlich und zeitlich flexiblen arbeiten zu können, ist heute ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des Unternehmens. Arbeitgebende, die eine flexible Arbeit ermöglichen, haben einen deutlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz.

Gleichzeitig mehren sich jedoch Klagen, dass der Zusammenhalt zwischen den Beschäftigten und ihre Bindung an das Unternehmen schwinde und dadurch die Fluktuation sich vergrößere. Auch wünschen sich viele Beschäftigte mehr Austausch mit Kolleg*innen und Führungskräften.

Was ist der richtige Weg, diese Probleme zu lösen und den Wünschen der Beschäftigten nachzukommen?

„Für 58 Prozent der Befragten ist ein Unternehmen mit der Option zu Homeoffice attraktiver – insbesondere für jüngere Menschen und Beschäftigte mit Kindern.“

Rahmenbedingungen entscheiden über die Wahl des Arbeitgebers

Nicht sinnvoll ist es sicher zu versuchen, das Rad zurückzudrehen und eine einmal ermöglichte flexible Arbeit wieder aufzuheben. Das führt bei den Beschäftigten, die ihre Arbeit im Homeoffice auch unter den erschwerten Corona-Bedingungen unverändert gut erledigt haben, zu Frustration: Lange Anreisen ins Büro, in dem die Arbeit nicht besser als zu Hause erledigt werden kann, werden vielfach als Schikane empfunden und führen dann eher zum befürchteten Wechsel zu konkurrierenden Betrieben.

Dies untermauern auch die Ergebnisse einer ersten Befragung von 1.500 Beschäftigten im Jahr 2022 zum Zusammenhang zwischen dem Arbeitsmodell und einem “Bindungsindex“, in den mehrere Faktoren zur Mitarbeiterzufriedenheit und Verbundenheit mit dem Unternehmen eingingen. Zwischen Arbeiten in Präsenz, in hybrider Arbeit und ausschließlich im Homeoffice gab es kaum Unterschiede in der Unternehmensbindung – wohl aber, wenn Beschäftigte entgegen ihrer Wünsche nicht genug oder gar nicht im Homeoffice arbeiten durften, obgleich ihre Arbeit dies zuließe.

Mit weitem Abstand die geringste Bindung an das Unternehmen hatten die Beschäftigten, die zwangsweise in Präsenz arbeiten mussten. Für 58 Prozent der Befragten ist ein Unternehmen mit der Option zu Homeoffice attraktiver – insbesondere für jüngere Menschen und Beschäftigte mit Kindern. Es zeigte sich auch, dass die Bindung an das Unternehmen weniger vom Arbeitsmodell abhängt, sondern von den Möglichkeiten sich einzubringen, der empfundenen Gerechtigkeit bei der Aufgabenverteilung, guter Führung, Zusammenarbeit und einem „Wir-Gefühl“.

In einer weiteren Befragung von 2.000 Bürobeschäftigten im Jahr 2022 gaben 40 Prozent der Befragten, die aktuell im Homeoffice oder hybrid arbeiten, an, eine Büropflicht wäre für sie ein Wechselgrund. Davon würden 69 Prozent sogar Gehaltskürzungen in Kauf nehmen, um räumlich und zeitlich weiter flexibel arbeiten zu können.

Auch müssen Arbeitgebende den Beschäftigten in Zeiten knapper Arbeitskräfte mehr bieten als nur eine feste Stelle. Gerade die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist neben einer sinnstiftenden der Arbeit ein wichtiges Kriterium. Somit kann es keine Lösung sein, Beschäftigte gegen ihren Willen wieder ins Büro zu holen, so lange es keinen objektiven Grund hierfür gibt. Ein Arbeitgeberwechsel oder die innere Kündigung wären die vorhersagbaren Folgen.

Es geht vielmehr darum, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass auch bei einem flexiblen Arbeitsmodell die Kommunikation der Beschäftigten untereinander und mit ihren Führungskräften sowie die emotionale Bindung an das Unternehmen erhalten bleibt. Die Arbeitsstrukturen sind dann natürlich anders als in der Vor-Corona-Zeit, aber gleichwertig.

Bild: © fizkes, Adobe Stock

Feste Bürotage und Räumlichkeiten

Die Möglichkeit, flexibel zu arbeiten ist sicher schon der erste Schritt zu einer besseren Personalbindung, dem aber weitere folgen müssen.

Es ist zum Beispiel wichtig, dass die Kommunikation untereinander und mit der Führungskraft auch bei einem hohen Anteil an Homeoffice gewährleistet ist. Regelmäßige feste und planbare Besprechungstage vor Ort sollten ausschließlich der Kommunikation untereinander dienen. Außerdem kann eine gute Kommunikation mit den Führungskräften die Angst vor dem „Proximity Bias“ (der unbewussten Bevorzugung anwesender Mitarbeiter*innen durch Vorgesetzte) nehmen. Gemeinsame feste Präsenztage verhindern zudem, dass man in einem (fast) menschenleeren Büro sitzt. 

Hilfreich sind auch genügend Besprechungsräume mit guter Ausstattung und Flächen für den informellen Austausch vor und nach den Treffen. Auch die Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen sollte vor allem vor Ort stattfinden. Hierbei hilft ein Einarbeitungsplan, in den auch weitere Beschäftigten mit Präsenztagen einbezogen werden. Als Neuzugang alleine im Büro zu sein, macht nicht wirklich Sinn.

Diese Treffen, die auf allen Organisationsebenen stattfinden sollten, können durch Rituale auch jenseits der Regelkommunikation ergänzt werden: Dies können tägliche kurze Telefonate oder Video-Schaltungen sein oder virtuelle Treffen zu einem festen Zeitpunkt (gemeinsame Entspannungsübungen, Rückenschule, gemeinsame Kaffeepausen).

Informeller Austausch

Als hilfreich für den informellen Austausch erwiesen sich mehrtägige Klausurtagungen mit gemeinsamen Aktivitäten zusätzlich zu der fachlichen Tagesordnung. Auch Sportangebote außerhalb des Büros und organisierte Freizeitangebote wurden gut angenommen. Arbeitgebende können diese unterstützen, indem die Veranstaltungen ganz oder teilweise als Arbeitszeit angerechnet werden, oder durch die Übernahme von (Reise-)kosten

So machen Bürotage auch für die Beschäftigten Sinn: Sie dienen nicht der Sachbearbeitung, die meist im Homeoffice besser erledigt werden kann, sondern ausschließlich dem persönlichen Austausch mit Kolleg*innen und Führungskraft.

Damit sollte es möglich sein, die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf der Beschäftigten zu ermöglichen und gleichzeitig ein „Wir-Gefühl“ der Abteilung bzw. des Unternehmens als Ganzes zu schaffen. Die meisten Beschäftigten möchten Teil einer gut funktionierenden Gemeinschaft sein, die an einer sinnvollen Aufgabe arbeitet.

„Deutlich zufriedener sind Beschäftigte, wenn es realistische und klare Aussagen z. B. zu gewünschten Antwortzeiten auf Anrufe, E-Mails und andere Kontaktaufnahmen gibt.“

Gerechtigkeit, Transparenz und klare Vereinbarungen

Neben der Kommunikation sind – wie die o. g. Studie belegt – vor allem die klassischen Werte des Unternehmens gefragt, die sich bereits in der Vor-Corona-Zeit bewährt haben. Hierzu gehören eine gefühlte Gerechtigkeit beim Verteilen von Arbeitsaufträgen, keine Vorteile für einzelne Personen ohne sachlichen Grund, Transparenz beim Begründen von Entscheidungen, die frühzeitige De-Eskalation von Konflikten und eine größtmögliche Beteiligung der Beschäftigten.

Nicht vergessen sollte man an dieser Stelle die schon lange bekannten Ergebnisse arbeitspsychologischer Forschung. Wichtig ist dabei vor allem die Frage, wer die Kontrolle über die flexible Arbeitszeit und den Arbeitsort hat. Deutlich zufriedener sind Beschäftigte, wenn es realistische und klare Aussagen z. B. zu gewünschten Antwortzeiten auf Anrufe, E-Mails und andere Kontaktaufnahmen gibt. Innerhalb des gesteckten Rahmens können sie dann selbst entscheiden, ob sie Anrufe auch außerhalb der üblichen Dienstzeit annehmen oder E-Mails noch spät beantworten. Fehlende und unklare Regelungen belasten hingegen die Beschäftigten und führen zu Stress.

Gefragt bei der Organisation sind vorrangig die Führungskräfte, aber auch die Personalvertretung im Rahmen ihrer Mitwirkungsmöglichkeiten. Für die Führungskräfte gibt es unter dem Stichwort „Führen aus der Distanz“ vielfältige Anregungen, um auch aus dem Homeoffice ein Team zu formen.

Fazit

Flexibilität als Merkmal der Arbeitswelt von heute wird auch morgen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Arbeit spielen. Bei einer guten Kombination aller genannter Faktoren, sollte es selbst in einem schwierigen Arbeitsmarkt möglich sein, Beschäftigte an den Betrieb zu binden, neues Fachpersonal zu finden und gleichermaßen die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten zu verbessern.

Quellen

Häufige Fragen

Wie effektive Teamführung gelingt, wenn die Mitarbeiter*innen im Homeoffice sind, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Sind im Arbeitsvertrag feste Arbeitszeiten geregelt, gelten diese auch im Homeoffice, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Auch wenn die Arbeitszeit im Homeoffice eher frei gestaltet werden kann, muss das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Es regelt sowohl die Höchstarbeitszeit von normalerweise acht Stunden als auch die Vorschrift zur Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen. Bis 23 Uhr zu arbeiten und dann am nächsten Tag um 8 Uhr morgens weiterzumachen, wäre also nicht erlaubt.

Im Wesentlichen sind diese Punkte wichtig:

  • Regelungen zu Arbeitszeiten und Erreichbarkeit, mit Angaben zu einzuhaltenden Arbeitszeiten, Arbeits- und Ruhepausen, Ansprechpersonen (z. B. Fragen zur Arbeitssicherheit oder zu besonderen Situationen)
  • Hinweise zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung und Nutzung der bereitgestellten Arbeitsmittel (z. B. Positionierung von Bildschirm, Tastatur und Maus)
  • Hinweise zur ergonomischen Sitzhaltung und zum dynamischen Sitzen
  • Hinweise zur allgemeinen Gestaltung des Arbeitsbereiches (z. B. Beleuchtung und Lichtverhältnisse, Raumklima und Lärm, elektrische Einrichtungen)

Grundsätzlich können Beschäftigte in der Gruppe oder jeweils einzeln unterwiesen werden. Die Vorgehensweise sollte sich nach den Unterweisungsinhalten und -anlässen richten. Eine Unterweisung muss regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, stattfinden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht für Jugendliche sogar halbjährliche Unterweisungen vor.

Die Ausstattung mit einem dienstlichen Notebook oder gar die Nutzung privater Computer für dienstliche Zwecke fällt nicht in den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung. Die Arbeit erfolgt hier ohne Bindung an einen fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Betriebes. Allerdings muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin seinen/ihren Pflichten gemäß des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) weiterhin dadurch gerecht werden, indem er/sie organisatorische Maßnahmen trifft und den Beschäftigten klare Verhaltensanweisungen gibt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass kurzfristig verordnetes mobiles Arbeiten im Homeoffice in der Dauer wie ein Telearbeitsplatz anmuten kann – je nachdem wie lange die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus andauern.

Telearbeit: Gemäß § 2 Abs. 7 ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Die Ausstattung des Arbeitsplatzes entspricht daher den betrieblichen Büroarbeitsplätzen. Mobiles Arbeiten: Im Gegensatz zur Telearbeit ist die Arbeitsform des mobilen Arbeitens (auch mobile Telearbeit oder Mobile Office genannt) bisher nicht rechtlich definiert. Charakteristisch für das mobile Arbeiten ist, dass es weder an das Büro, noch an den häuslichen Arbeitsplatz gebunden sein muss. So können Mitarbeiter*innen von einem beliebigen Ort über das mobile Netz ihre Arbeit erledigen.

Arbeiten Beschäftigte nur gelegentlich oder befristet im Homeoffice, ist es ausreichend, wenn dafür ein Laptop genutzt wird. Erst bei regelmäßiger Arbeit von zu Hause aus, der sogenannten Telearbeit, muss ein fester Bildschirmarbeitsplatz eingerichtet und die Arbeitsstättenverordnung beachtet werden. Die Arbeitsstättenverordnung regelt in Einheit mit der Gefährdungsbeurteilung dann auch die Büroausstattung (drehbarer Bürostuhl, Beleuchtungssituation etc.)

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