Mit dem Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes gilt jetzt ein erweiterter Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, die mobil arbeiten. Bisher galt bereits: Beschäftigte stehen bei mo
Nein. Der versicherte Weg beginnt erst mit dem Durchschreiten der Haustür ins Freie. Wege im eigenen Treppenhaus werden als unversichert angesehen, weil den Versicherten das Treppenhaus gut bekannt is
Auch hier gilt das Arbeitszeitgesetz. Zu weiteren Regelungen sprechen Sie am besten Ihren Arbeitgeber an. Wenn Sie Ihre Kinder zu Hause betreuen, stehen weder Sie noch die Kinder unter gesetzlichem Un
Sind im Arbeitsvertrag feste Arbeitszeiten geregelt, gelten diese auch im Homeoffice, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Auch wenn die Arbeitszeit im Homeoffice eher frei gestaltet werden kann, m
Arbeiten Beschäftigte nur gelegentlich oder befristet im Homeoffice, ist es ausreichend, wenn dafür ein Laptop genutzt wird. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) geht davon aus, dass die
Sowohl bei Telearbeit und beim mobilen Arbeiten haben Arbeitgebende eine Fürsorgepflicht und die Verantwortung, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gleichermaßen sicherzustellen. Für beide
Wenn die angebotenen Kurse Teil des betrieblichen Sportangebots sind, die nun online stattfinden, dann sind Sie während der Ausübung gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist allerdings, dass es
Beschäftigte sind auch im Homeoffice gesetzlich gegen Arbeitsunfälle versichert. Dies gilt allerdings nur, wenn ein Unfall unmittelbar im Zusammenhang mit der Arbeit passiert, und nicht bei "privaten
Die Ausstattung mit einem dienstlichen Notebook oder gar die Nutzung privater Computer für dienstliche Zwecke fällt nicht in den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung. Die Arbeit erfolgt hier o
Telearbeit: Gemäß § 2 Abs. 7 ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbe