Häufige Fragen

Da Ersthelfende erst ab zwei anwesenden Versicherten zur Verfügung stehen müssen, ist bei allein von zu Hause aus Arbeitenden kein Ersthelfender notwendig. Es muss die Möglichkeit bestehen, einen Notruf per Festnetz- oder Mobiltelefon absetzen zu können, wenn nötig.

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