Häufige Fragen

Beschäftigte sind auch im Homeoffice gesetzlich gegen Arbeitsunfälle versichert. Dies gilt allerdings nur, wenn ein Unfall unmittelbar im Zusammenhang mit der Arbeit passiert, und nicht bei "privaten Verrichtungen". Gehen Arbeitnehmende in die private Küche, um sich ein Glas Wasser zu holen und rutschen dabei aus, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Zum Seitenanfang navigieren